Seelsorgerische Begleitung für jeden

Was Seelsorge bedeutet, lässt sich an Jesu Verhalten erkennen: Er wandte sich ohne Ansehen der Person den Menschen zu und ließ sie seine Liebe empfinden. Er hörte zu, half, tröstete, gab Rat, mahnte, stärkte, betete und lehrte.

Die Seelsorge in unserer Kirche hat zum Ziel, den Glaubenden beizustehen und sie auf die Wiederkunft Christi vorzubereiten.

Jeder neuapostolische Christ hat Anspruch auf individuelle seelsorgerische Begleitung. So werden die Gemeindemitglieder in den unterschiedlichsten Situationen von den Seelsorgern begleitet. Die Seelsorger nehmen an deren Sorgen und Anliegen Anteil und begleiten sie mit ihren Gebeten.

Wer möchte, erhält regelmäßig Seelsorgebesuche durch seinen zuständigen Seelsorger. Im Gedankenaustausch mit ihm werden Glaubensinhalte vertieft und auf Wunsch auch persönliche Angelegenheiten besprochen. Die Eigenverantwortung des Einzelnen wird respektiert und gefördert. Wichtiges Element im Seelsorgebesuch ist das gemeinsame Gebet.

Im Krankheitsfall, der eine Situation besonderer physischer und psychischer Belastung darstellt, erfährt der neuapostolische Christ seelsorgerische Zuwendung durch Anteilnahme und Besuche, sei es zu Hause oder im Krankenhaus. Der besuchende Seelsorger nimmt Anteil am Befinden, er stärkt im Glauben, tröstet und legt, was den Kranken beschäftigt und belastet, ins Gebet. Wenn möglich, feiert der Seelsorger das Heilige Abendmahl mit dem Kranken.

In gleicher Weise werden betagte Glaubensgeschwister, denen der Gottesdienstbesuch und das Gemeinschaftserleben in der Gemeinde infolge ihres Alters verwehrt ist, regelmäßig besucht. Auch Gemeindemitglieder mit Behinderungen, denen der Gottesdienstbesuch nicht möglich ist, erhalten, wenn sie dies wünschen, regelmäßige Seelsorgebesuche.

Besondere seelsorgerische Betreuung wird den Glaubensgeschwistern zuteil, die in Leid und Trauer gekommen sind. Dass einfühlsame Sterbebegleitung und Begleitung der Angehörigen Sterbender durch Seelsorger angeboten wird, ist selbstverständlich.

Gläubige, die nicht oder nur eingeschränkt besucht werden können, erhalten auf Wunsch seelsorgerische Betreuung auch in brieflicher Form durch den Bezirksapostel. Dies betrifft zum Beispiel Seeleute, Soldaten und Inhaftierte. Aber auch Glaubensgeschwister, die in fernen Ländern keine Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch haben, werden mit „Seelsorgebriefen“ versorgt.

Die Seelsorge an Anderssprachigen übernehmen, soweit möglich, solche Amtsträger, die Muttersprachler sind oder sich in der jeweiligen Sprache verständigen und in die Mentalität und Kultur einfühlen können.

Seelsorge, eine Aufgabe auch für die Gemeinde

Seelsorge ist nicht nur Aufgabe der kirchlichen Amtsträger, sondern in einem weiteren Sinne auch eine Aufgabe für die ganze Gemeinde. Sie bezieht sich auch auf praktische Lebenshilfe.

Wie sich diese gestalten lässt, ist aus dem Gleichnis vom Weltgericht abzuleiten; es gelten die Worte Jesu Christi: „Ich bin hungrig gewesen und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen und ihr seid zu mir gekommen“ (Matthäus 25,35.36).

In unserer mehrsprachigen Lebenswelt engagieren sich zahlreiche Mitglieder unserer Gebietskirche zum Teil schon lange Zeit, um auch den Menschen aus anderen Ländern und mit anderer Muttersprache eine seelische Heimat zu bieten.

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