Geschichte International

Von den apostolischen Gemeinden zur Neuapostolischen Kirche

Als unsere Kirche 1863 entstand, trat sie unter unterschiedlichen Namen auf, die an Bezeichnungen anknüpften, die auch vor 1863 von den „apostolischen Gemeinden“ in Deutschland verwendet worden waren. Dadurch konnten die Gemeinden der „alten“ und der „neuen Ordnung“ leicht verwechselt werden. Klarheit schuf erst die Bezeichnung „neuapostolisch“, die 1902 erstmals im Königreich Sachsen nachgewiesen ist.

1862 gab es 24 „apostolische Gemeinden“ im Königreich Preußen, dem größten deutschen Staat. Dort unterlagen sie der „Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Vereinigungsrechtes“ vom 11. März 1850. Jede Einzelgemeinde musste, um legal Versammlungen abhalten zu dürfen, bei der örtlichen Polizeibehörde Vereinsstatuten und Mitgliederlisten abliefern. Außerdem waren dieser Behörde Ort und Zeit der Versammlungen anzuzeigen.

Verwirrung über „apostolische Gemeinden“

In den 1862 eingereichten Musterstatuten heißt es: „Die Gemeindeglieder nehmen für sich und für alle Getauften nur den Namen ‚Christen’ in Anspruch, bedienen sich aber um der äußern Nothwendigkeit willen des Namens einer Apostolischen Gemeinde.“ So wurden an immer mehr Orten Vereine unter dem Namen einer apostolischen Gemeinde angemeldet. Einige dieser Gemeinden folgten dem Apostel Woodhouse, andere den neu gerufenen Aposteln. In Berlin verwendeten apostolische Gemeinden beider Richtungen in den 1890er Jahren sogar völlig gleich gestaltete Siegel. In der Mitte war das Lamm mit der Siegesfahne abgebildet, die Umschrift lautete einmal „Apostolische Gemeinde Berlin-Wedding“, ein anderes Mal „I. Apostolische Gemeinde zu Berlin“ – im ersteren Fall handelte es sich um die katholisch-apostolische Gemeinde, im zweiten um die neuapostolische.

Die Katholisch-apostolische Kirche

Von ihrer Umwelt wurden die Gemeinden, die den Aposteln folgten, als eine christliche Konfession unter anderen wahrgenommen. Der bereits im Dezember 1834 verstorbene Edward Irving galt den Zeitgenossen als ihr Gründer, und so wurden sie von den Menschen ihrer Umgebung „Irvingianer“ genannt. Dem setzten die Apostel entgegen, dass die von ihnen gesammelten Gläubigen Angehörige der „einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche“ im Sinne des altkirchlichen Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (381) seien.

1847 hatten die Apostel festgelegt, dass die Londoner Zentralgemeinde eine Gemeinde der „Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche“ sei. Seit 1849 war an allen Versammlungsstätten in England ein Schild mit der Aufschrift „Katholisch apostolische Kirche“ angebracht.

Die allgemeine apostolische Kirche

In Deutschland wurde die Bezeichnung „katholisch-apostolisch“ zunächst selten verwendet. Die leitenden Amtsträger waren mit ihr so wenig vertraut, dass sie in offiziellen Eingaben an den preußischen Staat noch 1862 wechselweise von den „katholisch-apostolischen“ und dann wieder von den „apostolisch-katholischen“ Gemeinden in Preußen sprachen. Der Namensbestandteil „katholisch“ führte im evangelischen Umfeld zu Missverständnissen. Dem suchten Justizrat Wagener und der ehemalige Pastor Koeppen, zwei in der damaligen Gesellschaft anerkannte Repräsentanten der Katholisch-apostolischen Kirche, 1850 dadurch vorzubeugen, dass sie in Anlehnung an die deutsche Fassung des Bekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel von der „allgemeinen apostolischen Kirche“ statt von der „Katholisch-apostolischen Kirche“ sprachen.

An diese Tradition knüpfte die Hamburger Gemeinde 1864 an und nannte sich die „allgemeine apostolische Gemeinde“.

„Innere Mission“ unter Aposteln

Im 19. Jahrhundert war in vielen europäischen Ländern ein gewaltiger Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Immer mehr Menschen strömten in die Ballungszentren in der Hoffnung, dort Arbeit zu finden. Kinder wuchsen völlig vernachlässigt auf, die großen Kirchen erreichten die Menschen in den Armenvierteln nicht mehr. Die Kinder sollten in so genannten Rettungshäusern zu einem geregelten Leben erzogen und im Christentum unterwiesen werden. Johann Hinrich Wichern, der Gründer des „Rauhen Hauses“ in Hamburg konnte auf dem ersten evangelischen Kirchentag (1848) seine Glaubensgenossen zur Gründung eines „Centralausschusses für die innere Mission“ gewinnen. Eine christliche Erziehung, so glaubte man unter den gebildeten und wohlhabenden Geldgebern für dies Projekt, würde nicht nur die Not lindern, sondern auch zum Gehorsam gegenüber der Obrigkeit anleiten und revolutionären Aktivitäten entgegenwirken. Die ärmeren Bevölkerungsschichten sollten durch Männer aus dem Handwerkerstand erreicht werden. Ihnen traute man eher als den Pastoren zu, die einfachen Menschen zu gewinnen.

Viele Pioniere der katholisch-apostolischen Kirche standen der „inneren Mission“ nahe. Die Amtsträger gehörten meist zu dem Kreis intelligenter Handwerker, aus denen auch die evangelischen Missionare stammten. Hieran knüpften die führenden Männer der apostolischen Gemeinde in Frankfurt an der Oder an. Sie schrieben 1850 an den preußischen Innenminister, dass ihre „Thätigkeit nach außen keine andere ist als die einer inneren Mission, einer Mission, deren Central-Comitée Männer sind, die wir als Boten Gottes ehren“.

In dem Brief wird also zwischen der bereits gesammelten apostolischen Gemeinde und einer missionarischen „Thätigkeit nach außen“ unterschieden. Genauso verfuhr auch die Hamburger Gemeinde, die sich 1864 als „allgemeine apostolische Gemeinde“ verstand, etwa gleichzeitig aber auch eine von Geyer verfasste „Botschaft an alle Christen“ drucken ließ, die vom „Central-Vorstand der allgemeinen christlichen apostolischen Mission zu Hamburg“ unterschrieben war. Den „Grund-Principien der Allgemeinen apostolischen Gemeinde zu Hamburg“ von 1864 folgten 1866 die „Statuten der Allgemeinen christlichen apostolischen Mission“.

Verwirrende Namensvielfalt

Geyer hatte bekanntlich in Berlin gewirkt und einen Kreis Gleichgesinnter um sich versammelt. Diesem Kreis entstammte wahrscheinlich der 1864 in Hamburg gerufene Apostel Ludwig Bösecke, ein gelernter Schuhmacher, der seit 1856 in Berlin wohnte und dort mit Haushaltswaren handelte, bis er 1872 nach Schlesien ging und dort die Gemeinde Schönau gründete. Da sich außer Bösecke kaum ein Mitglied der katholisch-apostolischen Gemeinden in Berlin den neu gerufenen Aposteln angeschlossen hatte, musste unter dem Namen der „allgemein christlichen apostolischen Mission“ mühsam ein Neuanfang versucht werden. 1878 kehrte Bösecke vorübergehend von Schönau nach Berlin zurück, um dort die Geschwister neu zu sammeln, nachdem Geyer eigene Wege gegangen war. Bald konnte er die Leitung der Berliner Gemeinde dem späteren Apostel Ernst Hallmann aus Schönau übertragen.

Zunächst hielten Bösecke und Hallmann am alten Namen der allgemeinen christlichen apostolischen Mission fest, bald aber benutzten ihn Anhänger Geyers. Die „apostolische Gemeinde“ unter Leitung von Ernst Hallmann nannte sich zusätzlich „allgemeine christliche apostolische Missions-Gemeinde“ (1878, 1880), „allgemeine apostolische Gemeinde“ (1881, 1883, 1888), „apostolisch-christlicher Missions-Verein zu Berlin“ (1892), „Apostolischer Verein zu Berlin“ (1895). Man sang in den Gottesdiensten uns zum Teil noch vertraute „Lieder im Volkston“ aus der „Kleinen Missionsharfe“ des Erweckungspredigers Johann Heinrich Volkening.

Einem Berliner Polizeibeamten fiel 1886 die Aufgabe zu, seinen Vorgesetzten zu erklären, welche „apostolischen Gemeinden“ zu der älteren und welche zu der neueren Richtung gehörten.

Neuapostolisch in Sachsen

Im Königreich Sachsen wurde den „apostolischen Gemeinden neuerer Richtung“ 1902 das Recht auf öffentliche Ausübung ihrer Gottesdienste zugestanden. Damit war eine Eintragung in das Vereinsregister verbunden. Den katholisch-apostolischen Gemeinden war – unter dem Namen „apostolische Gemeinde“ dieses Recht bereits seit ungefähr 1870 gewährt worden. In Dresden protestierte der Vorsteher der älteren „apostolischen Gemeinde“ gegen den Gebrauch desselben Namens durch die Neuankömmlinge. In Verhandlungen mit den Behörden boten diese neueren apostolischen Gemeinden 1897 an, sich „altapostolische Gemeinde“ zu nennen. Dieser Vorstoß blieb ohne Erfolg. 1902 wurden dann jedoch die „neuapostolische Gemeinde zu Dresden“ zusammen mit allen neuapostolischen Gemeinden im Königreich Sachsen in das Vereinsregister eingetragen. Die älteren „apostolischen Gemeinden“ erschienen im Vereinsregister fortan als „katholisch-apostolische Gemeinden“.

Die Bezeichnung „neuapostolisch“ setzte sich nur langsam durch. Ein Grund war rechtlicher Natur: Wo man als Verein unter dem Namen „apostolische Gemeinde“ etabliert war, war es nicht ratsam, durch eine Namensänderung unnötige Schwierigkeiten heraufzubeschwören. Aber man hing auch am alten Namen. So heißt es noch 1912 im Buch „Alte und Neue Wege“: „Der Name ‚Neuapostolisch’ ist nur für Außenstehende und zum Unterschiede gegen andere täuschende Firmenschilder gewählt worden. Für die Innenstehenden, die an lebende Apostel glauben, hat nur der Begriff ‚apostolisch’ Bürgerrecht.“

Gemeinde oder Kirche

Im Schriftverkehr mit den Behörden konnte man in Deutschland bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 nicht als Kirche auftreten. Nur einzelne Gemeinden wurden im Rahmen der einengenden Vorschriften der Gesetze toleriert. Der Begriff „Kirche“ im Rechtssinn blieb den beiden großen Konfessionen evangelisch und katholisch vorbehalten. Wer sich von ihnen trennte, galt als „Dissident“ und wurde in ein besonderes „Dissidentenregister“ eingetragen.

Die Geistlichen apostolischen Gemeinden beider Richtungen bezeugten auf der theologischen Ebene immer wieder, dass sie sich als Angehörige einer apostolischen Kirche verstanden. Traugott Geering, Engel „einer sich in Basel versammelnden Gemeinde der Einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche“ wandte sich 1855 an die „Geistlichen der verschiedenen Kirchenparteien“, um ihnen zu erklären, dass sie Sekten angehörten, die (im Gegensatz zu der Katholisch-apostolischen Kirche) nur einen Teil der christlichen Wahrheit hätten.

Mit der Weimarer Verfassung von 1919 wurde es möglich, für „Religionsgesellschaften“ und „Weltanschauungsgemeinschaften“ außerhalb der bisherigen Staatskirchen die Rechtsstellung einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ verliehen zu bekommen. Dies gelang in zwei deutschen Ländern: 1921 entstand die „Neuapostolische Kirche im Freistaat Baden“ und 1925 die „Neuapostolische Kirche im hamburgischen Staatsgebiet“. In diesem Zusammenhang setzte sich also der Kirchenbegriff auch für kleinere „Religionsgesellschaften“ durch.

Dennoch gab es weiter Widerstände. Diese wurden deutlich formuliert, als 1921 der Versuch gemacht wurde, für eine „Neuapostolische Kirche in Deutschland“ die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen. In Stellungnahmen mehrerer evangelischer Landeskirchen wurde der Neuapostolischen Kirche das Recht bestritten, den Namen „Kirche“ zu führen. Meist berief man sich auf die inzwischen durch die neue Verfassung aufgehobene Unterscheidung zwischen Kirchen und Dissidentenvereinen. Mit ganz unterschiedlichen Argumenten suchte man zu belegen, dass es sich bei den „Neu-Irvingianern“ um eine Sekte handle. Ein wohlwollender Kommentator wollte sogar einräumen, „dass Sekten das Evangelium reiner vertreten können als die Kirchen“. Der Begriff „Sekte“ sei deshalb auch nicht abwertend zu verstehen. „Nur ‚Kirche’ darf man sie nicht nennen, weil sie keine Kirche sind.“

Namensgebung außerhalb Deutschlands

Apostel Schwartz ging nach Amsterdam, um dort erst eine Gemeinde zu gründen. Deshalb hieß die Kirche „Apostolische Zending“ also „Apostolische Mission“ oder Apostolische Sendung“, gegen Ende des 19. Jahrhunderts dann „Hersteld Apostolische Zendingskerk“ (Wiederhergestellte Apostolische Missionskirche/Sendungskirche). In der Literatur ist daneben von der „apostolischen Kirche“ die Rede.

Außerhalb Deutschlands war man eher bereit, unterschiedlichen Religionsgemeinschaften den Namen „Kirche“ zuzuerkennen. Im englischen Sprachraum war das Wort “church” durch die Bibelübersetzung auch als Begriff für einzelne Gemeinden geläufig.

Noch ehe der Begriff „neuapostolisch“ geprägt wurde, trat unsere Kirche in Nordamerika als “First General Apostolic Church” auf. Nach einer Mitteilung aus dem Jahr 1920 wurde die Kirche in Südafrika 1911 unter dem Namen „New Apostolic Church” (Neuapostolische Kirche) registriert, aus dem Jahr 1913 liegt eine Broschüre vor, in der dieser Namen verwendet wird. In Queensland in Australien hieß sie vor dem Ersten Weltkrieg noch „Apostolische Einheitskirche“.

Diese kurzen Bemerkungen zur Namensgebung außerhalb Deutschlands verbindet der Verfasser mit der Bitte an die dortigen Leser, ihre Kenntnisse der dortigen Kirchengeschichte mit ihm zu teilen.

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