Segensspendung zu persönlichen Lebensereignissen

Wir neuapostolischen Christen empfangen Gottes Segen zu bestimmten Ereignissen im Leben. Die Apostel und die Geistlichen, die ein priesterliches Amt tragen, sind bevollmächtigt, die Segenshandlungen – die keine sakramentalen Handlungen sind – durchzuführen.

Durch den Segenszuspruch wendet sich Gott in seiner Gnade, Hilfe und Barmherzigkeit dem aufrichtig Bittenden zu. Ein alttestamentliches Vorbild solchen Segnens ist der Aaronitische Segen: „Der Herr segne dich und behüte dich ...“ (4. Mose 6,24-26).

So wird in den Gottesdiensten, in denen Konfirmation gefeiert wird, den jungen Christen der Konfirmationssegen gespendet. Die Segenshandlung geschieht, nachdem die Konfirmandinnen und Konfirmanden das Konfirmationsgelübde gesprochen und ihren Glauben an Gott bekannt sowie den Willen bekundet haben, ihr Leben im Glauben und Gehorsam Gott gegenüber zu führen. Nach einem Gebet des Gottesdienstleiters spendet dieser unter Handauflegung den Segen.

Der Trausegen wird Ehepartnern im Traugottesdienst erteilt. Die Segenshandlung erfolgt, nachdem die Ehepartner vor Gott und der Gemeinde mit ihrem Ja-Wort gelobt haben, in gegenseitiger Treue einander in allen Verhältnissen beizustehen und in Liebe miteinander den Lebensweg zu gehen.

Auf Wunsch wird Ehepaaren auch in einer Segenshandlung im Gottesdienst der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet: silberne Hochzeit (25 Jahre), Rubinhochzeit (40 Jahre), goldene Hochzeit (50 Jahre), diamantene Hochzeit (60 Jahre), eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre) und Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre). Dabei wird auf den Ehebund erneut Gottes Segen gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen. Auch zur Verlobung kann ein spezieller Segen erteilt werden.

Die Ordination in ein geistliches Amt sowie die Weihe einer Kirche im Weihegottesdienst zählen ebenfalls zu den Segenshandlungen, und auch die kirchliche Trauerfeier enthält eine Segenshandlung (Übergabe des entseelten Leibes, Aussegnung).

Die Spendung des vorgeburtlichen Segens erfolgt außerhalb des Gottesdienstes. Diese Segenshandlung wird an der Mutter auf ihren Wunsch hin vollzogen; der Segen kommt der Mutter und auch der Seele des ungeborenen Kindes zugute.

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