Damit bekennt sich die Kirche ausdrücklich dazu, alles tun zu wollen, damit jedes Kind, jede/r Jugendliche in der Kirche auf Dauer einen geborgenen, geschützten Raum hat.
Verbindlich ist der Verhaltenskodex für alle aktiven Amtsträger und für alle Kirchenmitglieder, die eine Aufgabe in der kirchlichen Kinder- und Jugendbetreuung wahrnehmen – beispielsweise die Lehrkräfte in den kirchlichen Unterrichten – bzw. die bei ihren kirchlichen Aufgaben Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, also auch für alle Dirigentinnen und Dirigenten (es gibt außer den Gemeindechören und verschiedenen Orchestern Kinderchöre, Jugendchöre, Kindersingspielgruppen usw.). Letztlich bedeutet der Verhaltenskodex jedoch eine Anforderung an alle Kirchenmitglieder.
Den Wortlaut des Verhaltenskodex finden Sie hier.
Der Verhaltenskodex – ein Element der Konzeption „Achtsamkeit“
Der Verhaltenskodex ist ein Element der Konzeption „Achtsamkeit“, bei der es um die Vorbeugung vor Grenzverletzungen, sexuellem Missbrauch und Gewalt geht. Die Vorbeugung erfolgt durch aufklärende Informationen, Richtlinien sowie Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, für deren Signale und Bedürfnisse, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Grenzüberschreitungen aller Art. Dass dies der Kirche wichtig ist, zeigte sich schon im Jahr 2008 mit der Ausgabe 12 der damals noch sogenannten „Elternbrief“-Reihe sowie durch Vorträge und Workshops beim Internationalen Kirchentag 2014 in München.
Der Begriff „Achtsamkeit“ lässt anklingen, dass man „achtsam“ – aufmerksam, sorgsam, respektvoll, dass Gegenüber achtend … – mit dem anderen umgeht. „Achtsam“ sein sollte man jedoch auch zu sich selbst, d.h. auch sich selbst davor schützen, in Situationen zu geraten, die missverständlich ausgelegt werden könnten, usw.
In seinem begleitenden Rundschreiben zur Einführung des Verhaltenskodex erklärte Bezirksapostel Michael Ehrich, der die Gebietskirche Süddeutschland leitet, er habe bisher darauf gebaut und baue weiterhin darauf, dass es den kirchlichen Amtsträgern und Glaubensgeschwistern, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendbetreuung hätten, ein Anliegen sei, „achtsam“ und im Sinne des Evangeliums zu handeln. Die Einführung des Verhaltenskodex sei kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber diesen Personen, „jedoch ein Signal, dass wir die Inhalte sehr ernst nehmen und uns ausdrücklich dazu bekennen, alles zu tun, damit jedes Kind, jede/r Jugendliche in unserer Kirche einen geborgenen, geschützten Raum hat.“