17.12.2015

Spende für den WEISSEN RING

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Der WEISSE RING ist eine Institution, die Menschen hilft, an denen eine Kriminaltat verübt wurde.

  • Der WEISSE RING hilft Menschen, die Opfer einer Kriminaltat wurden
    < Der WEISSE RING hilft Menschen, die Opfer einer Kriminaltat wurden >
  • Bezirksapostel Ehrich (in der Bildmitte) bei der Übergabe der Spende in Karlsruhe
    < Bezirksapostel Ehrich (in der Bildmitte) bei der Übergabe der Spende in Karlsruhe >

Zu den Hilfsmöglichkeiten zählen: den Kriminalitätsopfern Beistand und Betreuung nach einer Straftat geben, Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht anbieten, Hilfen anderer Organisationen vermitteln. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des WEISSEN RINGS informieren auch über Stellen zur Beantragung staatlicher Hilfen. Und es wird auch finanzielle Unterstützung durch den WEISSSEN RING selbst geleistet, damit, wer Opfer einer Straftat wurde, kostenlos frei wählbare anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung erfährt. Ebenso hilft der WEISSE RING bezüglich der Kosten für eine rechtsmedizinische Untersuchung. Im Einzelfall werden Anwaltskosten übernommen, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, und es wird bei tatbedingten Notlagen finanzielle Unterstützung gegeben.

Wie im Vorjahr, unterstützte die Neuapostolische Kirche Süddeutschland über ihr Hilfswerk, das Missionswerk, auch 2015 den WEISSEN RING in seiner Arbeit mit einer Spende in Höhe von 20.000 Euro.

Den Spendenscheck übergab Bezirksapostel Michael Ehrich, Erster Vorsitzender im Vorstand des Missionswerks, am 14. Dezember der Außenstelle in Karlsruhe. Der Außenstellenleiter, Rechtsanwalt Achim Löwen, sowie der vormalige Außenstellenleiter, Karl Furrer, bedankten sich herzlich für die großzügige Spende, welche direkt den Opfern von Straftaten zugutekomme. Mit diesen Spendengeldern könnten beispielsweise durch Straftaten ausgelöste finanzielle Engpässe bei Opfern unbürokratisch und kurzfristig überbrückt werden, bis staatliche Hilfen oder Leistungen von Versicherungen greifen würden.

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