19.01.2021

Apostelbereich München: Änderungen in Kirchenbezirken

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Am 17. Januar 2021 erfolgten Änderungen v.a. für die Kirchenbezirke Landshut und Ingolstadt; unter anderem wurden drei Gemeinden aus dem Kirchenbezirk Landshut dem Kirchenbezirk Ingolstadt zugeordnet.

Die Donau verbindet Regensburg und Ingolstadt und fließt über Kelheim Die Donau verbindet Regensburg und Ingolstadt und fließt über Kelheim

Die Gemeinden Kelheim, Lappersdorf-Piehlmühle und Regensburg des Kirchenbezirks Landshut gehören seit jenem Sonntag zum Kirchenbezirk Ingolstadt. Die Gemeinde Aichach, die bisher zum Kirchenbezirk Ingolstadt gehörte, ist nun dem Kirchenbezirk Augsburg zugeordnet.

Die neue Struktur trat anlässlich des Gottesdienstes in Kraft, den Bezirksapostel Michael Ehrich am Sonntag, 17. Januar 2021, in der Kirche in Ingolstadt-Süd durchführte. Es gab eine Übertragung des Gottesdienstes, so dass ihn die Glaubensgeschwister der Kirchenbezirke Ingolstadt und Landshut mitfeiern konnten.

„Schon seit einiger Zeit haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir auch zukünftig stabile und sinnvolle Bezirksstrukturen sichern können. Dies liegt uns sehr am Herzen“, hatte der Bezirksapostel im Vorfeld erklärt, als er den Gemeinden die Änderungen ankündigte. Die Zuordnung der Gemeinde Aichach – bisher im Bezirk Ingolstadt – war insbesondere aufgrund der Entfernungen nötig.

Änderungen in stellvertretender Bezirksleitung

Mit der neuen Zuordnung gingen Änderungen in der stellvertretenden Bezirksleitung einher.

Bezirksevangelist Olaf Svenson, bisher stellvertretender Bezirksvorsteher in Landshut, erfüllt nun diese Aufgabe im Kirchenbezirk Ingolstadt. Für den Kirchenbezirk Landshut ernannte der Bezirksapostel Evangelist Frank Andrée als stellvertretenden Bezirksvorsteher. Zudem erfolgte die Ernennung von Priester Martin Lohrentz als weiteren stellvertretenden Bezirksvorsteher im Kirchenbezirk Ingolstadt.

Kirchenbezirke Landshut, Ingolstadt und Augsburg

Den Kirchenbezirk Landshut bilden seit 17. Januar folgende Gemeinden: Dingolfing, Landshut, Moosburg, Passau, Plattling, Pocking, Straubing, Vilshofen an der Donau und Zwiesel. Vorsteher des Kirchenbezirks ist Ewald Maier, sein Stellvertreter Frank Andrée.

Der Kirchenbezirk Ingolstadt setzt sich nun aus diesen Gemeinden zusammen: Dietfurth, Ingolstadt-Nord, Ingolstadt-Süd, Kelheim, Lappersdorf-Piehlmühle, Neuburg/Donau, Neustadt an der Donau, Pfaffenhofen/Ilm und Regensburg. Vorsteher des Kirchenbezirks ist Franz Lohrentz, seine Stellvertreter sind Martin Lohrentz und Olaf Svenson.

Der Kirchenbezirk Augsburg wird gebildet von diesen Gemeinden: Aichach, Asbach-Bäumenheim, Augsburg-Bärenkeller, Augsburg-Göggingen, Augsburg-Haunstetten, Augsburg-Lechhausen, Augsburg-Stettenstraße, Friedberg, Gersthofen, Landsberg/Lech, Leipheim, Mering, Neusäß und Schwabmünchen. Vorsteher des Kirchenbezirks Augsburg ist Andreas Blickle, seine Stellvertreter sind Nicolai Edtbauer, Karl Osterrieter und Gerhard Peter.

Alle drei Kirchenbezirke sind Teil des Apostelbereichs München, der von Apostel Andreas Sargant geleitet wird. Sein Helfer ist Bischof Paul Hepp.

Generelle organisatorische Gliederung

Jede Gemeinde wird von einem hierfür beauftragten Gemeindevorsteher geleitet. Er ist in ein priesterliches Amt ordiniert (mehr dazu „Das Apostelamt und weitere Ämter“) und erfüllt seine kirchlichen Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

Mehrere Gemeinden bilden einen Kirchenbezirk. Jeder Kirchenbezirk wird von einem hierfür beauftragten Bezirksvorsteher geleitet. Wie die Gemeindevorsteher, ist auch der Bezirksvorsteher in ein priesterliches Amt ordiniert und erfüllt seine kirchlichen Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

Mehrere Kirchenbezirke wiederum bilden den Arbeitsbereich eines Apostels („Apostelbereich“). Die Kirchenbezirke in der Gebietskirche Süddeutschland – deren Wirkungsgebiet Baden-Württemberg und Bayern umfasst – sind diesen sechs Apostelbereichen zugeordnet: Freiburg/Tübingen, Heilbronn/Nürnberg, Karlsruhe, München, Stuttgart und Ulm.

Präsident der Gebietskirche Süddeutschland ist der Bezirksapostel; er ist alleinvertretungsberechtigt und vertritt die Kirche gerichtlich und außergerichtlich.

Foto: stock.adobe.com

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