Das Apostelamt und weitere Ämter

Jesus Christus hat unmittelbar nur ein Amt gegeben: das Apostelamt.

Das Wort „Apostel“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet im Neuen Testament „Gesandter“. Apostel sind also Gesandte Jesu Christi. Sie stehen in einem unbedingten Abhängigkeitsverhältnis zu ihm, nehmen alle Autorität aus ihm und handeln in seinem Namen.

Jesus Christus hat die Apostel bevollmächtigt, gesegnet, geheiligt und mit Heiligem Geist ausgerüstet (vgl. Johannes 20,21-23). Die Apostel sollen seine Zeugen sein und heilsverlangenden Menschen Erlösung zugänglich machen. Im sogenannten Missionsbefehl heißt es, sie sollen alle Völker zu Jüngern Jesu machen:  „Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matthäus 28, 19.20).

Um diesen umfassenden, nicht auf die urchristliche Zeit beschränkten Auftrag zu erfüllen, sendet Jesus Christus auch heute Apostel.

Eine wesentliche Aufgabe der Apostel war es in urchristlicher Zeit und ist es heute, Tod und Auferstehung Jesu Christi sowie seine Wiederkunft zu verkündigen und die Glaubenden darauf vorzubereiten.

Amtsträger im priesterlichen oder diakonischen Dienst

In ihrem Auftrag werden die Apostel durch weitere Amtsträger unterstützt. Jeder Amtsträger hat die Aufgabe, das Evangelium Jesu Christi zu verkündigen und dafür einzutreten. Er begleitet die ihm zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördert ihren Glauben. Als Seelsorger nimmt er teil an ihren persönlichen Anliegen, er betet mit ihnen und hilft ihnen beim Tragen der Lasten des täglichen Lebens.

Der Amtsträger soll Vorbild für die Gemeinde sein; ihm gilt das Bibelwort: „Tut nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre willen, sondern in Demut achte einer den andern  höher als sich selbst“ (Philipper 2,3).

Ordination in ein geistliches Amt

Die Ordination in ein geistliches Amt vollzieht der Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet. Dabei wird aus dem Apostelamt die jeweilige geistliche Vollmacht übertragen.

Die Ordination ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung. Die Heiligkeit dieser Handlung und der dienende Charakter des Amtes werden dadurch sichtbar, dass das Amt kniend empfangen wird.

Amtsvollmacht und Aufgaben der Amtsträger

Nicht alle Ämter haben dieselbe geistliche Vollmacht – in den unterschiedlichen Vollmachten der einzelnen Ämter sind die drei Amtsebenen begründet:

  • Apostelamt
  • priesterliches Amt
  • Diakonenamt

Die Apostel sind nach dem Willen ihres Senders Jesus Christus tätig und völlig von ihm abhängig. Sie bieten den Menschen Heil in Jesus Christus an: durch die Predigt des Evangeliums, die Verkündigung der Sündenvergebung, die Taufe mit Wasser und Heiligem Geist sowie durch das Heilige Abendmahl.

Vom ausgehenden 19. Jahrhundert an setzte sich für denjenigen der Apostel, der den Petrusdienst in der Neuapostolischen Kirche ausübt, die Amtsbezeichnung „Stammapostel“ durch. Ihm kommt im Kreis der Apostel die führende Stellung zu, er entscheidet letztverbindlich in Glaubensfragen. Auch legt er die Kirchenordnung fest. Der Stammapostel ordiniert die Apostel.

Über die jedem Apostel obliegenden Aufgaben hinaus hat der Bezirksapostel die Verantwortung, innerhalb eines bestimmten Arbeitsbereichs („Bezirksapostelbereich") – eine oder mehrere Gebietskirchen – für eine einheitliche seelsorgerische Pflege, die Versorgung der Gemeinden sowie für die geistliche Ausrüstung der Amtsträger zu sorgen. Er legt die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit in der von ihm geleiteten Gebietskirche fest. Im Regelfall ist der Bezirksapostel Repräsentant der Gebietskirche.

Geistliche im priesterlichen Amt haben durch einen Apostel Auftrag und Vollmacht erhalten, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl zu weihen (konsekrieren) und zu spenden. Zu den Aufgaben dieser Amtsträger gehört weiterhin, Gottesdienste, Segenshandlungen und Trauerfeiern durchzuführen, Gottes Wort zu verkündigen sowie die Gemeindemitglieder seelsorgerisch zu betreuen.

Diakone helfen in vielfältiger Weise in der Gemeinde. Ihre Aufgabe ist überdies, die Geistlichen im priesterlichen Amt bei deren seelsorgerischer Arbeit zu unterstützen.

Jeder Amtsträger ist Diener Gottes und der Gemeinde; er richtet sich an Jesus Christus aus.

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