Soziales Engagement

Die Neuapostolische Kirche ist dem Evangelium Jesu Christi und den Geboten christlicher Ethik verpflichtet. Dazu gehört auch die „praktizierte Nächstenliebe“ – also Zuwendung, Beistand und Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, ungeachtet von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Nation, Herkunft, Religion. Verwirklicht wird dies durch das ehrenamtliche Engagement vieler Helferinnen und Helfer aus den Kirchengemeinden sowie durch finanzielle Hilfen.

Diakonisch-karitatives Handeln

Seit ihrem Bestehen wird innerhalb der Kirche im diakonisch-karitativen Handeln viel geleistet. Vermehrt engagieren sich neuapostolische Christen in jüngerer Zeit auch beispielsweise in der Hospizbewegung und der Unterstützung von bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern (Tafeln, Obdachlosenhilfe usw.).

Über das eigene karitative Engagement hinaus unterstützt die Kirche ideell, personell und finanziell Einrichtungen in anderer Trägerschaft. So fördert sie in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, sozialen Einrichtungen und Initiativen des Staates, anderer Kirchen oder sonstiger Träger im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinnützige, karitative und der allgemeinen Wohlfahrt dienende Projekte, Einrichtungen und Hilfsaktionen in aller Welt.

Die von der Gebietskirche Süddeutschland geleistete Hilfe erfolgt über „human aktiv“. Der eingetragene Verein mit Sitz in Stuttgart verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im In- und Ausland. Er will dazu beitragen, Not und Elend in Form von Hunger, Krankheit, Armut und anderen Formen menschlichen Leidens zu lindern und damit den betroffenen Menschen zu einem Leben in Würde verhelfen.

Die Hilfe erstreckt sich auf Maßnahmen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe. Grundsätzlich kommt sie allen Menschen zugute, die Not leiden, ohne Ansehen der Person.

Für Hilfe im Inland wird jährlich ein Förderschwerpunkt festgelegt. Gefördert werden vorwiegend solche karitativen Projekte, Einrichtungen und Hilfsaktionen, bei denen viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, eine Problemsituation besteht oder die Hilfe der öffentlichen Hand nicht ausreicht.

In Schwellen- und Drittweltländern stehen – gemäß dem Motto „Brot, Brunnen, Brücken“ – die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und Trinkwasser sowie der Aufbau einer Infrastruktur im Mittelpunkt der von der Kirche geförderten Hilfsmaßnahmen. Hier beteiligt sich „human aktiv“ insbesondere an Agrar-, Wasser- und Brunnenprojekten, an Infrastrukturmaßnahmen sowie an Gesundheits-, Bildungs- und Musikprojekten.

Vielfältiges bürgerschaftliches Engagement

Das soziale und bürgerschaftliche Engagement von Kirchenmitgliedern ist vielfältig. Es gilt auch dem Umweltschutz: Unter dem Gedanken der Bewahrung der Schöpfung wurde in Süddeutschland die Konzeption „sorgsam handeln“ initiiert. Die regelmäßige Beteiligung neuapostolischer Christen bei entsprechenden kommunalen Aktionen, wie z.B. der „Markungsputzete“ in baden-württembergischen Orten, steht in diesem Zusammenhang.

Kindern und Jugendlichen auf Dauer Sicherheit geben

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Kirchengemeinden liegt der Kirchenleitung besonders am Herzen. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich wohl- und geborgen fühlen und sich sicher bewegen und entfalten können.

Aus dieser Verantwortung heraus wurde in der Gebietskirche Süddeutschland die Konzeption „Achtsamkeit“ ins Leben gerufen. Der Begriff „Achtsamkeit“ lässt anklingen, dass man „achtsam“ – aufmerksam, sorgsam, respektvoll, das Gegenüber achtend … – mit dem anderen umgeht.

Ziel der Konzeption „Achtsamkeit“ ist, Kindern und Jugendlichen auf Dauer Sicherheit und Geborgenheit zu geben. Elemente sind Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, für deren Signale und Bedürfnisse, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Grenzüberschreitungen aller Art.

Verhaltenskodex zur Prävention von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Gewalt

Auch die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex ist ein Element der Konzeption „Achtsamkeit“.

Der Verhaltenskodex stellt eine Selbstverpflichtung dar, in der sich die Unterzeichnerin/der Unterzeichner unter anderem dazu verpflichtet, mit Nähe und Distanz verantwortungsvoll umzugehen sowie Stellung zu beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten in Wort und Tat.

Alle aktiven Amtsträger in der Gebietskirche sowie Kirchenmitglieder, die eine Aufgabe in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen bzw. in ihren kirchlichen Aufgaben Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, sind zur Unterzeichnung aufgefordert.

Letztlich bedeutet der Verhaltenskodex eine Anforderung an alle Kirchenmitglieder: Jeder soll alles ihm Mögliche tun, damit Kinder und Jugendliche dauerhaft einen geschützten, geborgenen Raum in der Kirche haben.

Erweitertes Führungszeugnis

Ebenfalls ein Element der Konzeption „Achtsamkeit“ ist die Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses (EFZ). Es unterscheidet sich vom „einfachen“ Führungszeugnis dadurch, dass auch Verurteilungen wegen Verletzungen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingetragen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 72a SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Zur Abgabe des EFZ wurden alle Amtsträger, kirchlichen Lehrkräfte und Jugendhelfer*innen persönlich angeschrieben, d.h. im ersten großen Schritt wurden ca. 8.000 Führungszeugnisse eingeholt. Die Abgabe des EFZ ist weiterhin bei der Erstordination in ein geistliches Amt erforderlich, ebenso, wenn neue Lehrkräfte und Jugendhelfer*innen gewonnen werden.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes wird das EFZ bei einem externen Rechtsanwalt abgegeben, der es auf Einträge hinsichtlich § 72a SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz prüft.

Vorgehen im Verdachtsfall

In der Gebietskirche gibt es einen Handlungsleitfaden zur angemessenen Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Darin finden sich Kontaktadressen zu externen qualifizierten Fachkräften und überregionalen Hilfsorganisationen, die ggf. auch anonym Rat geben und weiterhelfen.

Der Handlungsleitfaden ist auf der kircheninternen Kommunikationsplattform mit Zugang für alle Amtsträger und kirchlichen Lehrkräfte veröffentlicht. Darüber hinaus steht er in jeder Kirchengemeinde zur Verfügung.

Durch die Konzeption „Achtsamkeit“ konnten die seit Jahren in der Gebietskirche bestehenden Präventionsrichtlinien vertieft werden. Auch wird dadurch prophylaktisch das „Gremium im Fall sexueller Übergriffe“ unterstützt.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen ist ein bedeutendes gesellschaftliches Ziel. Der zentrale Gedanke dabei: die Inklusion (von lat. „inclusio“ = „Einschließung“), d.h. die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen in allen Lebensbereichen, unabhängig von Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

Die Weiterführung von Integration

Inklusion ist die konsequente Weiterführung von Integration. Während Integration nahelegt, jemanden in ein bestehendes Miteinander zu integrieren, bedeutet Inklusion, dass grundsätzlich ALLE dazugehören. So geht es nicht mehr darum zu überlegen, ob ein Mensch teilhaben kann, sondern nur noch um das Wie.

Also: Unterschiedlichkeit ist einfach „normal“ und nicht „besonders“ und gehört demzufolge auch dazu.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Behinderung heute als „Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen des Einzelnen und den Barrieren des Umfelds“. Mit „Barrieren“ sind dabei nicht nur die in Gebäuden, sondern auch die im Kopf gemeint – Vorurteile, Sprache, Ausgrenzung …

Heimat für alle – ohne Barrieren

Die Kirchengemeinde soll Heimat sein. Ohne Barrieren. Für alle. Die Inklusion aller Glaubensgeschwister in unseren Kirchengemeinden ist ein wichtiges Seelsorge-Anliegen. So gibt es seit Jahren in der Gebietskirche Süddeutschland einen Ansprechpartner für die Kirchenmitglieder mit Behinderungen, der sich für ihre Anliegen engagiert und zur Sensibilisierung ihrer Belange beiträgt. Die „Leitlinie zur Seelsorge für Glaubensgeschwister mit Behinderungen“ fördert das Verständnis und verhilft dazu, den Gedanken der Inklusion in den Gemeinden zu verankern und zu leben.

Der Inklusion kommt auch in den Richtlinien der Gebietskirche zum Kirchenbau und -unterhalt Bedeutung zu, gemäß denen die Barrierefreiheit in den Kirchengebäuden stetig verbessert wird. Denn dass sich alle Gemeindemitglieder barrierefrei in den Kirchengebäuden bewegen können, ist eine Voraussetzung von Inklusion. Barrierefreiheit ist nützlich für unsere Glaubensgeschwister mit und ohne Behinderung, Jung und Alt – für Senioren, deren Bewegungsapparat altersbedingt nachgelassen hat, ebenso wie für Menschen, die vorübergehend in der Mobilität eingeschränkt sind, für Rollstuhlfahrer ebenso wie für Eltern mit Kinderwagen und für Kleinkinder, die das Laufen lernen …

Inklusive Gemeinden

Die Gemeinden unserer Gebietskirche sind inklusiv. Sie schließen auch unsere Glaubensgeschwister mit Behinderungen ein: Sie gehören dazu, immer und überall. (Siehe Bericht eines jungen Glaubensbruders vom Internationalen Kirchentag 2014 in den Südinfos 20/September 2014, S. 11f)

Die Behinderung ist niemals das Wesen eines Menschen, sondern eine seiner Lebensbedingungen.

Das Vorbild Jesu Christi

Das Vorbild Jesu Christi – als Maßstab allen Denkens und Handelns – in Verbindung mit der Vision der Kirche bedeutet für uns, alle Menschen einer Gemeinde in ihrer Unterschiedlichkeit gleichwertig anzunehmen und mit ihnen herzliche Gemeinschaft zu pflegen.

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