Ethik und Medizin

Die Kirche gibt zu verschiedenen ethisch-medizinischen Fragen Hinweise aus Sicht des Glaubens. In diesen Stellungnahmen wird  medizinisch Mögliches erklärt und es wird Orientierung im Sinn des Evangeliums gegeben, um eine fundierte eigenverantwortliche Entscheidung der Mitglieder zu ermöglichen.

Die Kirche respektiert die eigenverantwortliche Entscheidung und begleitet die Mitglieder seelsorgerisch, unabhängig von deren Entscheidung und ohne irgendeine Schuldzuweisung.

Nachstehend finden Sie Kurzfassungen von Stellungnahmen (ausführliche offizielle Stellungnahmen sind auf der Homepage der Neuapostolischen Kirche International publiziert).

Bluttransfusionen, Organtransplantationen und Organspenden

Gegen Bluttransfusionen, Organtransplantationen und Organspenden hat die Neuapostolische Kirche keine Bedenken; sie distanziert sich jedoch von Missbrauch.

Hirntod – Organentnahme

Unter „Hirntod“ versteht die medizinische Forschung den vollständigen und unumkehrbaren Funktionsausfall des Gehirns einschließlich des Hirnstamms. Aus medizinischer Sicht wird der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt, auch wenn der Kreislauf künstlich aufrechterhalten wird. Bei geplanter Organspende ist aus rechtlicher Sicht der Tod dann eingetreten, wenn zwei voneinander unabhängige Fachärzte den unumkehrbaren Ausfall der Hirnfunktion festgestellt haben.

Dieser Beurteilung schließt sich die Neuapostolische Kirche an. Sie erhebt daher weder Einwände gegen eine Organentnahme zu Transplantationszwecken noch gegen eine Obduktion zu Diagnose- und Forschungszwecken. Werden bei hirntoten, beatmeten Patienten Organe zur Transplantation entnommen, handelt es sich aus Sicht der Kirche nicht um eine Tötung. Die Organentnahme hat keine Auswirkung auf die Seele.

Künstliche Befruchtung

Gegen  die Durchführung einer künstlichen Befruchtung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken seitens der Kirche, sofern sichergestellt wird, dass keine befruchteten Eizellen (Embryonen) vorsätzlich abgetötet bzw. zum Absterben ausgewählt werden. 

Da die Kirche Ehe und Familie als das soziale Umfeld befürwortet, in dem Kinder bestmöglich heranwachsen können, sollte eine künstliche Befruchtung nur bei Ehepaaren und mit deren Ei- und Samenzellen erfolgen.

Leihmutterschaft

Kann eine Frau keine Kinder austragen, können ihre mit den Samenzellen des Mannes befruchteten Eizellen von einer einer anderen Frau, der sog. Leihmutter, ausgetragen werden. (Das Kind ist genetisch das Kind der Eltern, wird jedoch von der Leihmutter ausgetragen und nach der Geburt an seine genetischen Eltern zurückgegeben.)

Bei einer Leihmutterschaft bestehen religiöse und ethische Bedenken.

Anonyme Samen-, Eizell-, Embryonenspenden

Gegen eine anonyme Samen-, Eizell- oder Embryonenspende hat die Kirche Vorbehalte. Wie der Wunsch eines Paares nach einem Kind, so hat auch der Wunsch eines Kindes nach dem Wissen, wer seine Eltern sind, hohe Bedeutung. Eine Samen-, Eizell- oder Embryonenspende kann später zu erheblichen Spannungen in den familiären Beziehungen führen.

Präimplantationsdiagnostik und elektiver Single-Embryo-Transfer

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) und den elektiven Single-Embryo-Transfer (eSET) lehnt die Kirche im Grundsatz ab, genauso wie sie einen Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz ablehnt. Die PID dient im Wesentlichen dazu, Embryonen mit Krankheiten bzw. mit nicht gewünschten Merkmalen auszusortieren. Dies ist nicht im Sinn christlicher Lehre.

Bei schwierigen Entscheidungssituationen, wie z.B. Kinderwunsch bei familiärer Belastung mit einer genetisch fassbaren schweren Krankheit, empfiehlt die Kirche, vor einer geplanten Präimplantationsdiagnostik Kontakt mit dem Apostel aufzunehmen.

Schwangerschaftsabbruch

Die Neuapostolische Kirche versteht sich als Fürsprecherin des Lebens und lehnt daher  Schwangerschaftsabbrüche im Grundsatz ab. Allerdings muss jeder Fall individuell und ernsthaft betrachtet werden. Auf der Suche nach der jeweils richtigen Entscheidung für den einzelnen Fall kann das Gespräch mit Ärzten und Seelsorgern helfen. Die medizinische Erkenntnis ist dabei jedoch nur ein Aspekt, der die Betroffenen neben den religiösen und ethischen Fragestellungen beschäftigen muss.

Die Kirche wird die eigenverantwortliche Entscheidung der Mutter bzw. des Paares für einen Schwangerschaftsabbruch respektieren und die Betreffenden unvoreingenommen betreuen (die seelsorgerische Beratung und Betreuung unterliegt der Schweigepflicht).

Sterbehilfe

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Sterbehilfe betrifft den im Sterben Liegenden, für den keine Aussicht auf Heilung oder Besserung seines Leidens besteht. Sterbehilfe kann aus Sicht der Kirche nur Hilfe beim Sterben und nie Hilfe zum Sterben sein.

Aktive (direkte) Sterbehilfe lehnt die Kirche ab. Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) verstößt ebenso gegen das fünfte Gebot "Du sollst nicht töten" wie die Beihilfe zum Suizid.

Zulassen des Sterbens (passive Sterbehilfe) – Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen – und palliative Sedierung (indirekte Sterbehilfe), d.h. die Inkaufnahme einer Lebensverkürzung z.B. durch eine wirksame Schmerztherapie, stehen nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen christlichen Glaubens. Durch eine palliativmedizinische Betreuung können Schmerzen und Beschwerden am Lebensende in vielen Fällen erträglich gestaltet werden.

Die Entscheidung über die Therapien am Lebensende obliegt zunächst dem Patienten selbst.  Liegt jemand im Sterben, sollte – bei fehlender Willensbekundung  – nach Ansicht der Kirche die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen in Absprache zwischen Ärzten und den Angehörigen einzig unter verantwortungsbewusster Würdigung der  Interessen des Sterbenden getroffen werden. In beiden Fällen wird kein Verstoß gegen das fünfte Gebot gesehen.

Das Ende des menschlichen Lebens

Das materielle Sein des Menschen, der Leib, unterliegt der Vergänglichkeit; hingegen bestehen Seele und Geist ewig fort. Am Ende des menschlichen Lebens steht der Sterbeprozess, der mit dem leiblichen Tod endet. Abhängig von der Ursache, kann der Sterbeprozess über längere Zeit dauern oder in Sekunden zum Tod führen. Beim Eintritt des Todes erlischt das biologische Leben, Seele und Geist trennen sich vom Körper.

Ein genauer Zeitpunkt, wann sich Seele/Geist vom Körper trennen, kann nicht angegeben werden. Zudem sind Leben und Sterben ineinander verwoben, sodass eine strikte Festlegung des Zeitpunkts der Trennung von Seele/Geist vom Körper willkürlich erscheint.

Um den Menschen bestmöglich zu schützen, achtet die Kirche das menschliche Leben bis zum Hirntod uneingeschränkt und lehnt Eingriffe ab, die den Tod aktiv herbeiführen.

Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Hirntod die Trennung von Seele/Geist vom Körper erfolgt, d.h., dass mit dem Hirntod das beseelte Leben endet.

Herztod – Hirntod

Das Gehirn ist das entscheidende Steuerungsorgan des Körpers. Nach seinem Tod sterben in der Folge alle Organe und Gewebe unabwendbar ab. Der Hirntod tritt in der Regel wenige Minuten nach einem endgültigen Herzstillstand ein.

Heute ist es möglich, bei künstlich beatmeten Patienten einen vollständigen und unumkehrbaren Funktionsausfall des Gehirns einschließlich des Hirnstammes bei noch vorhandener Herztätigkeit festzustellen. Das hat dazu geführt, dass medizinisch nicht mehr der Herztod, sondern der Hirntod als Todeskriterium festgelegt wurde.

Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. (Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.)

Um bei der Feststellung des Hirntodes größtmögliche Sicherheit zu haben, sind von zwei unabhängigen Fachärzten umfangreiche Untersuchungsbefunde in zeitlichem Abstand zu erheben.

Wie andere christliche Kirchen, anerkennt die Neuapostolische Kirche das Hirntodkriterium.

Kontakt

Bitte füllen Sie das Feld aus
Bitte füllen Sie das Feld aus
Bitte füllen Sie das Feld aus

* Pflichtfeld

Nachricht senden

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden Ihre Anfrage in Kürze bearbeiten und uns bei Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten melden.

Ihr Kommunikationsteam der
Neuapostolischen Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.