02.05.2018

Reise in zwei westafrikanische Länder

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Zwei der Länder aus seinem westafrikanischen Arbeitsbereich besuchte Bezirksapostel Michael Ehrich während seiner Reise Ende April / Anfang Mai 2018: das am Golf von Guinea gelegene Ghana, wo weit über 400.000 neuapostolische Christen leben, und das benachbarte Benin.

Zuerst reiste der Bezirksapostel nach Ghana, um dort mit den einheimischen Aposteln und Bischöfen zusammenzutreffen. Es stand eine ganze Reihe von Gesprächen auf dem Programm; auch fand eine Versammlung der Apostel und Bischöfe statt, wozu der Bezirksapostel auch die Ruheständler aus diesem Kreis sowie die Ehefrauen dieser Geistlichen eingeladen hatte.

Von Ghana aus führte die Reise über Togo – das ebenfalls zum Arbeitsbereich des süddeutschen Bezirksapostels gehört – nach Benin. Apostel Samuel Oppong-Brenya aus Ghana, der als „Lead-Apostel“ überregionale Aufgaben erfüllt und Führungsverantwortung für die Kirchenbezirke und Gemeinden im Land hat, begleitete den Bezirksapostel.

In Benin trafen die beiden mit dem süddeutschen Apostel Herbert Bansbach zusammen, der auch für die Gemeinden in Benin und Togo mitverantwortlich ist. In Benin fand ebenfalls eine Apostel- und Bischofsversammlung unter Vorsitz des Bezirksapostels statt, an der auch wieder die Apostel und Bischöfe im Ruhestand sowie deren Frauen teilnahmen.

Am Sonntag, 29. April 2018, feierte der Bezirksapostel mit rund 2.000 Glaubensgeschwistern Gottesdienst in Azové, einem ca. drei Autostunden von Benins Hauptstadt Cotonou entlegenen Ort. In dem Gottesdienst erfolgte die Ordination von zwei Bezirksältesten und fünf Bezirksevangelisten – es sind Geistliche, die auf Kirchenbezirksebene arbeiten.

In dem Gottesdienst am 29. April spendete der Bezirksapostel auch einem Ehepaar den Segen zu seinem Ehejubiläum: Apostel Kuessivi Justin Olou aus Benin und seine Ehefrau empfingen den Segen zur „silbernen Hochzeit“ (25 Ehejahre).

Was sagt der Katechismus dazu?

Von dem, was in dem 2015 erschienenen „Katechismus der Neuapostolischen Kirche in Fragen und Antworten“ dazu ausgeführt wird, zitieren wir nachstehend:

672. Zu welchen Hochzeitsjubiläen wird ein Segen gespendet?

Auf Wunsch der Ehepaare wird der Segen zu folgenden Ehejubiläen gespendet:

  • silberne Hochzeit (nach 25 Jahren)
  • Rubinhochzeit (nach 40 Jahren)
  • goldene Hochzeit (nach 50 Jahren)
  • diamantene Hochzeit (nach 60 Jahren)
  • eiserne Hochzeit (nach 65 Jahren)
  • Gnadenhochzeit (nach 70 Jahren)
  • Kronjuwelenhochzeit (nach 75 Jahren)

Dabei wird auf den Ehebund erneut der Segen Gottes gelegt und die Ehepartner werden der weiteren Fürsorge und Begleitung Gottes anbefohlen.

Den „Katechismus in Fragen und Antworten“ veröffentlichen wir nach und nach in thematischen Blöcken unter „Katechismus“ in der Rubrik „Woran wir glauben“.

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