15.01.2019

Kirchen wegen extremen Schneefalls geschlossen

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Infolge extremen Schneefalls wurde in einigen südbayerischen Landkreisen Mitte der zweiten Kalenderwoche 2019 der Katastrophenfall ausgerufen, und für die bayerischen Alpen gilt die zweithöchste Lawinenwarnstufe.

Die heftigen Schneefälle führten in einigen Kirchengemeinden in Süddeutschland zu Gottesdienst-Absagen und vorübergehenden Kirchenschließungen. Beispielsweise musste in Traunstein (Kirchenbezirk Rosenheim) bereits der Wochengottesdienst am Mittwoch, 9. Januar 2019, wetterbedingt abgesagt werden; nach wie vor gilt im Landkreis Traunstein der Katastrophenfall. „Traunstein selbst wie auch die südlich davon gelegenen Orte wie z.B. Siegsdorf, Inzell und Ruhpolding haben mit ungeheuren Schneemengen zu kämpfen“, berichtete der Vorsteher der Kirchengemeinde Traunstein, der stundenlang mit einer Schneefräse an der Kirche Schnee räumte.

Für die Kirchen in Peiting und in Schongau am Lech (Kirchenbezirk Peiting) wurde am 11. Januar gemeldet, dass aufgrund der Wetterlage bis auf Weiteres kein Zugang möglich ist. So konnte auch die Übertragung des Gottesdienstes mit Bezirksapostel Michael Ehrich am 13. Januar hier nicht miterlebt werden.

Auch die Kirchen in Grafing, Starnberg, Miesbach und Bad Tölz (Kirchenbezirk München-Süd) sowie in Wangen/Allgäu (Kirchenbezirk Ravensburg) sind betroffen.

In der Richtlinie „Kirchliche Immobilien“ der Gebietskirche Süddeutschland ist ausgeführt, dass der jeweilige Gemeindevorsteher, wenn aufgrund von erhöhten Schneemassen Bedenken bezüglich der Tragkonstruktion bestehen, als örtlicher Verantwortlicher die Räumung des Daches veranlassen und bis zur erfolgten Räumung jegliche Nutzung des Kirchengebäudes untersagen soll.

Die Abteilung Bau/Unterhalt im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum der Gebietskirche Süddeutschland unterstützt die Vorsteher der betroffenen Kirchengemeinden bei Informationen über Räumungsmöglichkeiten sowie Aufträgen an Statiker zur Untersuchung. „Nach meinem Kontakt mit dem Katastrophenschutz im Landkeis Miesbach am Samstag, 12. Januar, muss dort allerdings eine Priorität für eine Räumung vorliegen und durch Statiker nachgewiesen werden, ansonsten gelten ‚örtliche Erfahrungen und Gepflogenheiten‘“, erklärte Bezirksältester Joachim Raff, Leiter der Abteilung Bau/Unterhalt, der darauf verwies, dass sowohl die Dach- als auch die Schneefallsituation inklusive Gewicht (Nässe) lokal individuell zu betrachten sei.

In einem Schreiben an die Gemeindevorsteher in Süddeutschland hatte der Bezirksälteste am 10. Januar gebeten, falls Bedenken wegen großer Schneemassen bestünden, gemäß der Richtlinie zu handeln und ggf. die Nutzung des Kirchengebäudes zu untersagen.

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