Den Beginn der Gottesdienste in der Gemeinschaft der Gemeinde in der ersten Juni-Woche hatte der Bezirksapostel bekannt gegeben, als er sich nach dem Videogottesdienst am 10. Mai an die Glaubensgeschwister wandte.
Um die Gottesdienste vor Ort zu ermöglichen, wurde ein Infektionsschutzkonzept (aktualisierte Fassung vom 21.01.2021) erarbeitet. Die Maßnahmen dieses Konzepts dienen dem bestmöglichen Schutz der Gottesdienstteilnehmer: Sie zielen darauf, Ansteckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 zu verhindern und helfen gegen eine weitere Ausbreitung des Virus. Allerdings bringen sie erhebliche Einschränkungen für die Gottesdienstleiter und Gottesdienstteilnehmer mit sich und erfordern viel organisatorischen Aufwand.
In seinem begleitenden Rundschreiben an die Amtsträger in Süddeutschland sowie die kirchlichen Lehrkräfte, das am 15. Mai publiziert wurde, schrieb der Bezirksapostel: „Mir ist bewusst, dass die Situation alle Gemeinden und Bezirke vor große Herausforderungen stellt. Neben der organisatorischen Arbeit, die es zu tun gilt, sind es vor allem die unterschiedlichen Empfindungen, Meinungen und Erwartungen, die insbesondere euch, ihr lieben Gemeindevorsteher, viel Verständnis, Kommunikationsgeschick und im Einzelfall auch Durchsetzungsvermögen abverlangen werden.“ Die Gemeindevorsteher sind für die Umsetzung und Einhaltung des Infektionsschutzkonzepts in ihrer Gemeinde verantwortlich.
Behördliche Verordnungen bindend
Basis für das Infektionsschutzkonzept der Gebietskirche sind die Verordnungen der Landesregierungen zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 sowie die mit dem Stammapostel und den europäischen Bezirksaposteln besprochenen Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste.
Ein zentrales Element bilden die Auflagen zum Mindestabstand und Hygienevorschriften.
In Ergänzung zum Infektionsschutzkonzept der Gebietskirche Süddeutschland zur Durchführung von Gottesdiensten und kirchlichen Unterrichten wurden umfangreiche Umsetzungshilfen für die Gemeindevorsteher erarbeitet.
Zudem wird es weitere innerkirchliche Regelungen für die Zeit während der COVID-19-Pandemie geben, zum Beispiel bezüglich der persönlichen Seelsorge oder übergemeindlicher Aktivitäten.
Das Gesamtpaket wurde im Kreis der süddeutschen Apostel und Bischöfe intensiv und ausführlich erörtert; unter anderem gab es dazu unter Leitung des Bezirksapostels eine Apostel-Bischofs-Versammlung in Form einer Videokonferenz.
Weiterhin Videogottesdienste
Wie bereits vom Bezirksapostel angekündigt, werden weiterhin sonntags auch die sogenannten Videogottesdienste durchgeführt, die via Internet-Livestream über YouTube oder Telefonübertragung mitgefeiert werden können.
Das Angebot der Videogottesdienste richtet sich an diejenigen Gemeindemitglieder, die es aus unterschiedlichen Gründen vorziehen, noch nicht wieder Gottesdienst in der Gemeinschaft der Gemeinde zu feiern, weil sie beispielsweise zu den Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe gehören oder Sorge haben, immungeschwächte Familienmitglieder zu gefährden.