02.11.2017

Gottesdienst zum Gedenken an Verstorbene

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Am Anfang der „stillen Zeit“, am ersten Novembersonntag, dem 05.11.2017, feiern die Gemeinden einen Gottesdienst, der dem Gedenken an Verstorbene gewidmet ist. Es ist der dritte und letzte der jährlichen Gottesdienste dieser Prägung.

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Der Gottesdienst am 5. November beginnt in allen Gemeinden um 9:30 Uhr. Wer ihn mitfeiern möchte, ist herzlich willkommen. (Über die Gemeindesuche finden Sie eine Ihrem Wohnort nahe gelegene Gemeinde).

Hoffnung über das Grab hinaus

Es ist christliches Glaubensfundament, dass der leibliche Tod des Menschen nicht das Ende ist. Das Wesentliche, das den Menschen ausmacht, bleibt nach dem leiblichen Tod erhalten. Die Hoffnung auf Jesus Christus endet nicht am Grab, und Christus ist auch Heiland für die Toten.

Die göttliche Liebe gilt allen Menschen aller Zeiten. Jesus Christus hat sein Opfer für alle gebracht.

In der Glaubensgewissheit, dass Jesus Christus diejenigen rettet, die sich demütig an ihn wenden – Lebende und Verstorbene –, treten die Glaubenden in Fürbitte für andere ein. So beten sie miteinander in den Gottesdiensten zum Gedenken an die Verstorbenen, dass Gott sich allen gnädig zuwenden möge.

Auch erfolgt in diesen Gottesdiensten, wenn sie vom Stammapostel oder einem Bezirksapostel durchgeführt werden, die Sakramentsspendung für Verstorbene. Zwei Amtsträger nehmen diese stellvertretend hin. Dazu berichtet die Bibel in 1. Korinther 15,29, dass auch im Urchristentum Lebende für Tote getauft wurden.

In Süddeutschland führt Bezirksapostel Michael Ehrich den Gottesdienst am Sonntag, 5. November 2017, mit den Sakramentsspendungen in der Kirche in Kirchheim/Teck durch. Es gibt eine Gottesdienstübertragung in die Kirchen in Göppingen und Uhingen. Die Apostel der Gebietskirche Süddeutschland sind zu diesem Gottesdienst in Begleitung des Bezirksapostels.

Was sagt der Katechismus dazu?


Einen Teil dessen, was im 2015 erschienenen „Katechismus der Neuapostolischen Kirche in Fragen und Antworten“ dazu gesagt wird, zitieren wir nachstehend:

91. Was bedeutet es, dass Gott den Menschen als Einheit aus Geist, Seele und Leib geschaffen hat?

Geist, Seele und Leib sind aufeinander bezogen, sie durchdringen und beeinflussen sich.

Der Leib entsteht durch die Zeugung; er hat Anteil an Wesen und Gestalt der Eltern. Die Seele wird unmittelbar von Gott geschaffen; so wirkt Gott auch gegenwärtig und ist Schöpfer jedes einzelnen Menschen.

Durch Seele und Geist, die in der Bibel nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind, wird der Mensch befähigt, an der geistigen Welt teilzuhaben, Gott zu erkennen und Verbindung mit ihm zu haben.


92. Was geschieht nach dem leiblichen Tod des Menschen?

Der Leib des Menschen ist sterblich, die Seele und der Geist sind unsterblich. Nach dem Tod des Leibes lebt der Mensch weiter als eine Einheit aus Seele und Geist. Das, was seine Person ausmacht, ist mit dem Tod nicht aufgehoben. Seine Personalität drückt sich dann aus durch Seele und Geist.

Bei der Auferstehung der Toten werden Seele und Geist mit einem Auferstehungsleib vereint.



Den „Katechismus in Fragen und Antworten“ veröffentlichen wir nach und nach in thematischen Blöcken unter „Katechismus“ in der Rubrik „Woran wir glauben“.

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