15.05.2015

„Christi Himmelfahrt“ im Gottesdienst gefeiert

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In den Gottesdiensten an „Christi Himmelfahrt“, dem 14. Mai 2015, haben Christen die Rückkehr Jesu Christi zu Gott, dem Vater, gefeiert – ein Fest der Freude.

Ein Fest der Freude für die Glaubenden ist Jesu Christi Himmelfahrt ebenso wie seine Auferstehung, denn an beiden Geschehnissen zeigt sich die Göttlichkeit von Jesus Christus. Die Himmelfahrt Jesu ist verknüpft mit der Verheißung seines Wiederkommens (vgl. Johannes 14,3). Laut der Schilderung in Apostelgeschichte 1 wurde diese Verheißung unmittelbar nach Jesu Himmelfahrt bekräftigt: „Dieser Jesus, der von euch weg gen Himmel aufgenommen wurde, wird so wiederkommen, wie ihr ihn habt gen Himmel fahren sehen“ (Apostelgeschichte 1, Vers 11). Auf Jesu Christi Wiederkommen und die Vereinigung mit ihm bereiten sich die neuapostolischen Christen vor.

Der Predigt an „Christi Himmelfahrt“ 2015 lag ein Wort aus dem Lukas-Evangelium zugrunde, Kapitel 24, die Verse 51 und 52: „Und es geschah, als er sie segnete, schied er von ihnen und fuhr auf gen Himmel. Sie aber beteten ihn an und kehrten zurück nach Jerusalem mit großer Freude.“ Auch für die Bibellesung war ein Text aus dem Lukas-Evangelium gewählt worden, das mit der Notiz von der Rückkehr der Jünger nach Jesu Himmelfahrt, ihrer Freude und ihres Lobpreises schließt: ebenfalls aus Kapitel 24, die Verse 44-53. Die Freude über die Himmelfahrt Jesu Christi sowie auch im Hinblick auf das Wiederkommen Jesu Christi war ein wichtiges Element in der Predigt an diesem Hochfest.

Bezirksapostel Michael Ehrich, der die Gebietskirche Süddeutschland leitet, feierte den Gottesdienst an „Christi Himmelfahrt“ diesmal in der Gemeinde Tuttlingen im gleichnamigen Kirchenbezirk. Eine Bildübertragung des Gottesdienstes gab es nach Konstanz und Singen. Apostel Martin Schnaufer, Leiter des Apostelbereichs Freiburg/Tübingen, zu dem der Kirchenbezirk Tuttlingen zählt, war in seiner Begleitung und wurde zu einem Predigtbeitrag gerufen. Die weiteren sieben Apostel von Süddeutschland hielten den „Himmelfahrts“-Gottesdienst in einer Gemeinde ihres Arbeitsbereichs.

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