23.11.2020

Virtuelle Landesversammlung

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Infolge der Covid-19-Pandemie fand die jährliche Landesversammlung am 20. November 2020 virtuell statt.

Gemäß Artikel 7 der Verfassung der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland tagt mindestens einmal im Jahr die Landesversammlung. Sie ist das Gremium, das sich aus den Mitgliedern des Landesvorstands – dem Bezirksapostel als Vorsitzenden sowie den Aposteln und Bischöfen – und den Vorstehern der Kirchenbezirke des Kirchengebiets zusammensetzt. Vorsitzender der Landesversammlung ist ebenfalls der Bezirksapostel.

Den Landesvorstand bilden die sechs Apostel Hans-Jürgen Bauer (Ulm), Jürgen Loy (Stuttgart), Martin Rheinberger (Karlsruhe), Andreas Sargant (München), Martin Schnaufer (Freiburg/Tübingen), Manfred Schönenborn (Heilbronn/Nürnberg) und ihre engsten Helfer, die Bischöfe. Die Bezirksvorsteher der 46 Kirchenbezirke und ihre Stellvertreter finden Sie auf der Übersicht des jeweiligen Bezirks unter dem Menüpunkt „Wo wir sind“ gelistet.

Im Jahresplan 2020 war für den 21. November die Durchführung der Landesversammlung im Rahmen eines sogenannten Bezirksämterwochenendes – mit Teilnahme auch der stellvertretenden Bezirksvorsteher – in Nürnberg vorgesehen, mit einem gemeinsamen Gottesdienst am 22. November als Höhepunkt des Wochenendes und der Gelegenheit zum Austausch miteinander.

Das Bezirksämterwochenende wurde aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie abgesagt. Die verfassungsmäßig verpflichtende jährliche Landesversammlung konnte nicht in der gewohnten und bewährten Weise durchgeführt werden, sie fand am frühen Freitagabend, den 20. November 2020, in Form einer Videokonferenz statt. In ihr erfolgte u.a. die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landesvorstands. Der Bezirksapostel beendete die Landesversammlung mit einem geistlichen Impuls und Gebet 

Der Bezirksapostel gab seiner Hoffnung Ausdruck, „dass wir in absehbarer Zeit wieder die stärkende Gemeinschaft im Kreis der Bezirksämter pflegen können“. (Der innerkirchlich vertraute Begriff „Bezirksämter“ bezeichnet die priesterlichen Amtsträger, die Aufgaben im Kirchenbezirk erfüllen, also den jeweiligen Bezirksvorsteher und seine Stellvertreter.)

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