30.10.2020

Totengedenken in der „stillen Zeit“

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In der „stillen Zeit“ – im Monat November – gibt es Totengedenktage. So gedenken Christen der Verstorbenen an Allerseelen und am Totensonntag. Ebenso haben an Allerheiligen, der u.a. in Baden-Württemberg und Bayern Feiertag ist, Totengedenkfeiern und der Besuch von Gräbern Bedeutung.

Am Sonntag, 1. November 2020 (Allerheiligen), wird in neuapostolischen Kirchengemeinden der dritte und damit letzte diesjährige Gottesdienst zum Gedenken an Verstorbene gefeiert.

In diesem Gottesdienst erfolgt in den Gemeinden ein besonderes Gebet für die Verstorbenen.

Ist der Stammapostel oder Bezirksapostel Gottesdienstleiter, vollzieht er zugunsten von Verstorbenen die Spendung der Sakramente; dies geschieht stellvertretend an Lebenden. Denn die Liebe des Erlösers Jesus Christus, der dem Menschen den Zugang zum ewigen Leben ermöglicht, gilt gleichermaßen den Seelen im Jenseits wie im Diesseits. Er hat sein Opfer für alle Menschen gebracht.

Gottesdienst am 1. November 2020

Die Sakramentsspendung zugunsten von Seelen im Jenseits wird Bezirksapostel Michael Ehrich im Gottesdienst am Sonntag, 1. November 2020, in Fellbach vollziehen.

Die Glaubensgeschwister, die (noch) nicht die „Präsenzgottesdienste“ in ihrer Gemeinde besuchen, haben die Möglichkeit, den Gottesdienst am 1. November als sogenannten Videogottesdienst zu Hause mitzuerleben. Dazu wird es von Fellbach einen öffentlichen Livestream über den YouTube-Kanal der Gebietskirche geben (siehe unsere Meldung). Gottesdienstbeginn ist um 9:30 Uhr.

Eine Übertragung des Livestreams in die Kirchen in Süddeutschland erfolgt nicht.

Vielmehr feiern die Gemeinden in ihrer Kirche am Sonntag, 1. November 2020, diesen letzten der drei jährlichen Gottesdienste zum Gedenken an Verstorbene. Wie üblich, ist auch hier Gottesdienstbeginn um 9:30 Uhr.

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