28.10.2020

Stuttgarter „Rat der Religionen“

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In der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart, dem Sitz der neuapostolischen Gebietskirche Süddeutschland, besteht eine große Vielfalt an Religionsgemeinschaften.

Foto: Vladimir Melnik Foto: Vladimir Melnik

Einen umfassenden und genauen Überblick über die in Stuttgart existierenden Religionsgemeinschaften sowie die Religiosität der Stuttgarter Bürger bietet der „Atlas der Religionen“ (wir berichteten). Den Anstoß für dieses heute bundesweit einzigartige Werk hat der Stuttgarter „Rat der Religionen“ gegeben.

Der „Rat der Religionen“ wurde 2016 gegründet unter dem Gedanken, die Vielfalt der Religionsgemeinschaften in Stuttgart zu erreichen. Von daher ist er eine Vereinigung, die – anders als ökumenische Zusammenschlüsse, wie die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen – Vertretern aller Religionen offensteht und sie buchstäblich „an einen Tisch bringt“. Er ist auch das Gremium, über das sich die Religionsgemeinschaften wirkungsvoll in der Stadtgesellschaft einbringen und miteinander für religiöse Belange eintreten können.

Mitglied in diesem Rat ist für die Neuapostolische Kirche Apostel Jürgen Loy, als sein Vertreter Manfred Keim aus Bad Cannstatt. Der Apostel erklärt: „Die Arbeit im ‚Rat der Religionen‘ ist in jeder Hinsicht bereichernd. Man begegnet Menschen unterschiedlicher Kultur und Religion, der Dialog fördert das Verständnis für einander und baut eventuelle Vorurteile ab. Achtung und Respekt stehen im Mittelpunkt. Es ist interessant und bereichernd, die Gläubigkeit und Überzeugung des Andern zu sehen und ggf. auch davon etwas zu lernen.“

Seit seiner Gründung hat der Rat bereits viel Verständnis bewirkt und Solidarität zwischen den Religionsgemeinschaften gestiftet. Mit seiner Arbeit und nicht zuletzt mit dem „Atlas der Religionen“ will der Rat auch den Beitrag der Religionsgemeinschaften zum Frieden und zum Gemeinwohl, zur Integration und zum sozialen Zusammenhalt verdeutlichen. Dazu gehört nach eigener Aussage, Vorbild dafür zu sein, wie sich die Religionsgemeinschaften „in der Bürgergesellschaft verstehen und mit Mitgliedern anderer und vielleicht manchmal auch fremder Bekenntnisse gut und gedeihlich umgehen können“.

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