28.01.2021

Striktere Schutzmaßnahmen

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Bund und Länder haben in der dritten Januarwoche 2021 striktere Maßnahmen gegen eine Ausweitung und Beschleunigung der Covid-19-Infektionen einschließlich der pandemieverschärfenden Virus-Mutanten beschlossen.

Die strikteren Schutzmaßnahmen betreffen auch die Gottesdienste.

Erweiterte Maskenpflicht

In Baden-Württemberg und in Bayern gelten unter anderem für das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Gottesdiensten schärfere Regeln.

Waren bisher „Alltagsmasken“ ausreichend, müssen in Baden-Württemberg die Gottesdienstteilnehmer seit 25. Januar 2021 eine medizinische Maske tragen, welche – so die Verordnung – „die Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) erfüllt“. Gleichermaßen möglich ist das Tragen einer sogen. FFP2-Maske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung nach den Standards KN95 bzw. N95.

In Bayern ist die Verordnung noch enger gefasst: Auf dem gesamten Kirchengelände und während des Gottesdienstes ist das Tragen der als besonders sicher geltenden FFP2-Masken (ohne Auslassventil) vorgeschrieben.

Anzeige von Gottesdiensten bei Behörden

Auch in Anbetracht der Ausgangsbeschränkungen stellt der Besuch eines Gottesdienstes nach wie vor einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar.

Doch zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Kirche nun gehalten, über das schriftliche Hygienekonzept hinaus – das die namentliche Erfassung aller Gottesdienstteilnehmer einschließt – die Durchführung von Gottesdiensten bei den zuständigen Behörden vor Ort vorab anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für alle Gottesdienste, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden. Wie das konkret in den Gemeinden in Baden-Württemberg und in Bayern erfolgen soll, darüber hat der Bezirksapostel via Rundschreiben die süddeutschen Amtsträger informiert.

Weiterhin unter der Woche Videogottesdienste

Unter der Woche finden während des „Lockdowns“ – bis einschließlich 14. Februar – in Süddeutschland keine sogenannten Präsenz-Gottesdienste statt. Stattdessen werden mittwochs um 20:00 Uhr sogenannte Videogottesdienste angeboten, die zentral über den YouTube-Kanal der Gebietskirche gesendet und auch telefonisch übertragen werden. Auf diese Weise können die Glaubensgeschwister zu Hause einen modifizierten Wortgottesdienst erleben: mit Verkündigung der Sündenvergebung, jedoch ohne das Sakrament des Heiligen Abendmahls.

© Gajus - stock.adobe.com

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