Die neue Datenschutzrichtlinie für die Gebietskirche Süddeutschland trat mit Wirkung vom 24. Mai 2018 in Kraft; die Gemeinden im Geltungsbereich erhalten gedruckte Exemplare zur Einsichtnahme.
In seinem Begleitschreiben verwies Bezirksapostel Michael Ehrich, Präsident der Gebietskirche, im Hinblick auf den Umfang der neuen Richtlinie und die enthaltenen juristischen Begrifflichkeiten darauf, dass dazu noch Datenschutzhinweise und Handlungsanweisungen erfolgen würden, „die allgemein verständlich sind und Sicherheit im praktischen kirchlichen Handeln geben“. Das brauche jedoch noch etwas Zeit, da die EU-DSGVO teils noch Unklarheiten berge und man warten wolle, bis die Bundes- und Landesdatenschutzbehörden sowie die europäischen Gremien weitergehende Beschlüsse gefasst und Empfehlungen gegeben hätten, an denen sich dann auch die Kirche orientiere.
Die Gebietskirche Süddeutschland ist bereits heute auf vielen Gebieten konform zu den Vorgaben der DSGVO. Datenschutzbeauftragter der Gebietskirche ist seit Jahren der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Tobias Eisenmann (siehe Datenschutzerklärung).