27.09.2016

In allem Gott die Ehre geben

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Im Gottesdienst am Sonntagvormittag, 25. September 2016, wurden die Amtsträger der Gebietskirche Süddeutschland wieder für ihren Dienst in den Kirchengemeinden und Kirchenbezirken gestärkt.

  • Die Kirche in München-Laim
    < Die Kirche in München-Laim >
  • Bezirksapostel Michael Ehrich am Altar in München-Laim
    < Bezirksapostel Michael Ehrich am Altar in München-Laim >
  • Der Gottesdienst wurde per Satellit übertragen
    < Der Gottesdienst wurde per Satellit übertragen >
  • Der gemischte Chor
    < Der gemischte Chor >
  • Das Orchester
    < Das Orchester >
  • Apostel Hans-Jürgen Bauer aus dem Apostelbereich Ulm
    < Apostel Hans-Jürgen Bauer aus dem Apostelbereich Ulm >
  • Apostel Geoffrey Nwogu (rechts im Bild) aus Nigeria
    < Apostel Geoffrey Nwogu (rechts im Bild) aus Nigeria >

Bezirksapostel Michael Ehrich, Präsident der Gebietskirche Süddeutschland, leitete den Gottesdienst. Der Gottesdienst fand in der Kirche in München-Laim, Helmpertstraße 7, statt und wurde via Satellit in über 80 Kirchen in Süddeutschland sowie in weitere Kirchen im europäischen Arbeitsbereich des Bezirksapostels übertragen. Simultan erfolgte eine Übersetzung in die englische, die kroatische und die russische Sprache.

Es war eine besondere Gemeinde, die diesen Gottesdienst mit dem Bezirksapostel feierte: Er hatte dazu alle kirchlichen Amtsträger einschließlich derer im Ruhestand sowie ihre Ehefrauen und auch die Witwen von Amtsträgern eingeladen.

„Gott aber, unserem Vater, sei Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit“, dieses Bibelwort aus dem Neuen Testament, Philipper 4, Vers 20, diente als Predigtgrundlage. Bereits im gemeinsamen Lied zu Gottesdienstbeginn kam zum Ausdruck, was Anliegen der Predigt war: „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut … Gebt unserm Gott die Ehre!“ (Johann Jakob Schütz, 1640 – 1690). Der Bezirksapostel ermunterte, in der inneren Haltung zu dienen, „dass wir in allem, was wir tun, von ganzem Herzen Gott die Ehre geben wollen“. Zur weiteren Wortverkündigung bat er den süddeutschen Apostel Hans-Jürgen Bauer (Apostelbereich Ulm) sowie den nigerianischen Apostel Geoffrey Nwogu, der sich anlässlich einer Konferenz an diesem Wochenende in Süddeutschland aufhielt.

Sängerinnen und Sänger aus dem Kirchenbezirk München-Nord sowie ein Orchester umrahmten den Gottesdienst mit ihren Vorträgen und stimmten die große Gemeinde schon vor Beginn auf das Gottesdienst-Erleben ein.

Im Dienst Jesu Christi

In der Neuapostolischen Kirche gibt es drei Amtsebenen mit je unterschiedlichen geistlichen Vollmachten: das Apostelamt – Stammapostel, Bezirksapostel, Apostel – als das kirchenleitende Amt, das priesterliche Amt und das Diakonenamt. Das priesterliche Amt wird getragen vom Bischof, Bezirksältesten, Bezirksevangelisten, Hirten, Gemeindeevangelisten und Priester; das Diakonenamt ist ausgeprägt als Diakon oder Unterdiakon.

Alle Amtsträger in der Neuapostolischen Kirche sind Diener Gottes und Geistliche im Sinne der allgemeinen Gesetze; sie sind zur Verschwiegenheit über die Dauer ihrer Amtstätigkeit hinaus verpflichtet. Das geistliche Amt, in das sie berufen und ordiniert wurden, üben sie im Zugewandtsein zu Jesus Christus und zur Gemeinde ehrenamtlich aus (in Süddeutschland sind nur der Bezirksapostel, die sieben Apostel und neun Bischöfe hauptamtlich bei der Kirche angestellt).

In den Gemeinden und Kirchenbezirken in Süddeutschland dienen rund 5.800 Amtsträger. Einen großen Teil der Gemeindeaktivitäten erfüllen auch Gemeindemitglieder, die nicht in ein geistliches Amt ordiniert sind. In der Predigt am 25. September erwähnte der Bezirksapostel auch diese gemeindliche Arbeit: „Viele Gaben werden eingebracht. Da ist etwas ganz Großartiges!“

Was sagt der Katechismus dazu?

Was im 2015 erschienenen „Katechismus der Neuapostolischen Kirche in Fragen und Antworten“ u.a. zum Thema „Das Amt“ ausgeführt wird, zitieren wir nachstehend:

461. Wer beruft in ein geistliches Amt?

Die Ausersehung zu einem geistlichen Amt liegt nicht im menschlichen Willen, sondern im göttlichen Willen begründet. Es ist Aufgabe des Apostels, den göttlichen Willen zu erkennen und entsprechend zu handeln.

462. Was verstehen wir unter „Ordination“?

Unter „Ordination“ verstehen wir die Einsetzung in ein geistliches Amt. Sie ist kein Sakrament, sondern eine Segenshandlung.

463. Wie wird die Ordination vollzogen?

Die Ordination wird vom Apostel im Namen des dreieinigen Gottes durch Handauflegung und Gebet vollzogen. Der Amtsträger kann seine Aufgaben nur in enger Verbindung mit dem Apostelamt erfüllen.

464. Was geschieht bei der Ordination?

Bei der Ordination wird der Segen Gottes vermittelt. Der ins Amt Berufene empfängt die Heiligung für sein Amt. Aus dem Apostelamt wird das jeweilige Amtsvermögen übertragen und die im Amt liegende Vollmacht erteilt, sei es zum diakonischen oder priesterlichen Dienst oder zu dem Dienst eines Apostels. Der Amtsträger erhält den Auftrag, das Amt im festlegten Rahmen auszuüben.

465. Welche Pflichten werden bei der Ordination übernommen?

Der zu Ordinierende gelobt vor dem Apostel Gott gegenüber Treue, Nachfolge Christi und Gehorsam des Glaubens.

466. Wie soll ein geistliches Amt ausgeübt werden?

Wer ein geistliches Amt trägt, muss in seiner Lebensführung und seinen geistlichen Fähigkeiten bestimmten Anforderungen gerecht werden. Hierzu zählen Vertrautheit mit der Lehre, Glaubensfestigkeit, Sendungsbewusstsein, Tragkraft, Verschwiegenheit, Ehrlichkeit, Opferbereitschaft und Demut. Der Amtsträger soll sich in allem am Vorbild Jesu ausrichten.

Damit sich die empfangenen Gaben zum Wohl für die Gemeinde entfalten können, muss der Amtsträger in die Tat umsetzen, was ihm bei der Ordination in der Segnung und Heiligung anvertraut wurde.

Der in ein geistliches Amt Berufene ist sich bewusst, dass er ein Diener und Werkzeug in der Hand Gottes ist.

467. Wann endet der Amtsauftrag?

Der Auftrag, ein Amt auszuüben, endet im Regelfall mit der Ruhesetzung; das Amt selbst bleibt dem Amtsträger erhalten. Bei einer Amtsrückgabe oder Amtsenthebung verliert er das Amt.

468. Was ist Aufgabe aller Amtsträger?

Jeder Amtsträger hat die Aufgabe, das Evangelium Christi zu verkündigen und dafür einzutreten. Er betreut die ihm zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördert ihren Glauben. Als Seelsorger nimmt er teil an ihren persönlichen Anliegen und begleitet sie in Belastungen des täglichen Lebens.

469. Was sind Aufgaben der priesterlichen Amtsträger?

Die priesterlichen Amtsträger haben Auftrag und Vollmacht erhalten, die Heilige Wassertaufe zu spenden, die Sündenvergebung zu verkündigen und das Heilige Abendmahl auszusondern und zu spenden. Zu ihren Aufgaben gehört weiterhin, Gottesdienste, Segenshandlungen und Trauerfeiern durchzuführen sowie die Gemeindemitglieder seelsorgerisch zu betreuen.

470. Was ist Aufgabe der Diakone?

Der Diakon hilft in vielfältiger Weise in der Gemeinde. Aufgabe der Diakone ist es auch, die Priester bei der seelsorgerischen Arbeit zu unterstützen. Die Diakone können bei der Wortverkündigung im Gottesdienst mitwirken.

471. Was ist eine Beauftragung?

Eine Beauftragung ist das Übertragen einer festgelegten Aufgabe. Die Beauftragung kann zeitlich und örtlich begrenzt sein.

Unter Beauftragung in Verbindung mit einem geistlichen Amt wird die Beauftragung zum Gemeindevorsteher, Bezirksvorsteher, Bezirksapostelhelfer, Stammapostelhelfer verstanden. Eine solche Beauftragung ist nicht gleichzusetzen mit einer Ordination. Sie ist nicht an die Zeit der Amtstätigkeit gebunden, sondern kann vorher enden; spätestens endet sie mit der Ruhesetzung des Amtsträgers.

Beauftragungen, die unabhängig von einem geistlichen Amt sind, werden zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in Gemeinden und Bezirken sowohl an Schwestern als auch an Brüder erteilt.

Den „Katechismus in Fragen und Antworten“ veröffentlichen wir nach und nach in thematischen Blöcken unter „Katechismus“ in der Rubrik „Woran wir glauben“.

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