03.07.2020

Gottesdienst zum Totengedenken mitfeiern

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Am Sonntag, 5. Juli 2020, wird der zweite Gottesdienst in diesem Jahr gefeiert, der dem Totengedenken gewidmet ist.

Die jährlich drei Gottesdienste zum Totengedenken haben im neuapostolischen Kirchenjahr einen bedeutenden Platz; sonntags zuvor bereiten sich die Glaubenden im Gottesdienst darauf vor. Im Hinblick auf den Gottesdienst zum Totengedenken treten sie in inniger Fürbitte für unerlöst Verstorbene ein, damit diese das Heil in Christus finden.

Videogottesdienst am Sonntag, 5. Juli 2020

Seit 3. Juni 2020 besteht in Süddeutschland die grundsätzliche Möglichkeit, wieder sogenannte Präsenzgottesdienste durchzuführen, und zwischenzeitlich versammeln sich wieder viele süddeutsche Gemeinden zum Gottesdienst in ihrer Kirche. Das Infektionsschutzkonzept zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 bringt allerdings umfangreiche Einschränkungen mit sich; so ist der Zugang zum Kirchengebäude aufgrund der Abstandsregelung begrenzt.

Es werden sonntags zusätzlich zentrale sogenannte Videogottesdienste durchgeführt. Dies gilt auch für den Gottesdienst zum Totengedenken am Sonntag, 5. Juli 2020. Der Videogottesdienst kann zu Hause per Livestream auf dem YouTube-Kanal der Gebietskirche oder als Telefonübertragung mitgefeiert werden. Er beginnt – wie alle sonntäglichen Videogottesdienste – um 10:00 Uhr.

Der Videogottesdienst richtet sich an alle, in deren Gemeinde noch keine Präsenzgottesdienste gefeiert werden.

Auch ist er für solche Glaubensgeschwister wichtig, die beispielsweise wegen Vorerkrankungen zu den Gefährdeten für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder die aus anderen Gründen noch nicht am Gottesdienst in der Gemeinschaft der Gemeinde teilnehmen.

Glaubensgeschwister, die in Süddeutschland Urlaub machen, sowie am neuapostolischen Glauben Interessierte sind ebenfalls gebeten, das Angebot der Videogottesdienste wahrzunehmen.

Fürbitte für unerlöste Seelen im Jenseits

Dass Seele und Geist des Menschen weiterleben, wird in der Bibel insbesondere im Neuen Testament bezeugt. Der Mensch behält nach dem leiblichen Tod seine Personalität.

Jesus Christus hat mit seinem Verdienst auch den Seelen im Jenseits die Möglichkeit erschlossen, das Heil zu erlangen. Sein Evangelium gilt gleichermaßen für Lebende und Tote.

Unabdingbar zur Erlangung des Heils ist – für Lebende und Tote – der Glaube an Jesus Christus, den Heiland und Erlöser.

Die Fürbitte der Glaubenden gilt allen, die unerlöst sind, damit sie das Heil in Jesus Christus erlangen. 

Die Sakramentsspendung an solche Seelen – stellvertretend vollzogen an zwei Amtsträgern – erfolgt in dem Gottesdienst, den der Stammapostel oder ein Bezirksapostel durchführt.

Foto: © Jeff Wasserman - adobestock.com

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