06.07.2020

Gottesdienst zum Totengedenken gefeiert

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Am Sonntag, 5. Juli 2020, feierten die Gemeinden den zweiten der jährlich drei Gottesdienste, in dem sie gemeinsam der Toten gedenken und für sie beten.

Der Predigt im Gottesdienst am ersten Juli-Sonntag 2020 lag das Bibelwort 1. Thessalonicher 4,13.14 zugrunde: „Wir wollen euch aber, Brüder und Schwestern, nicht im Ungewissen lassen über die, die da schlafen, damit ihr nicht traurig seid wie die andern, die keine Hoffnung haben. Denn wenn wir glauben, dass Jesus gestorben und auferstanden ist, so wird Gott auch die, die da entschlafen sind, durch Jesus mit ihm führen.“

Der Kontext des Bibelworts bezieht sich auf die Thessalonicher, die – überzeugt von der baldigen Wiederkunft Jesu Christi – durch den Tod von Gemeindemitgliedern verunsichert waren. Apostel Paulus tröstete in seinem Brief, aus dem das Bibelwort stammt, die Gemeinde zu Thessalonich, indem er erklärte, dass Jesus Christus bei seiner Wiederkunft die Toten in Christus auferwecken werde.

Bei Christi Wiederkunft werden diejenigen aus den Lebenden und Toten, die sich darauf  vorbereiten ließen, mit Jesus Christus vereinigt. Sie werden dann einen neuen Leib, den Auferstehungsleib, tragen und in die Herrlichkeit eingehen.

Heil in Jesus Christus für Lebende und Tote

Der Begriff „Heil“ wird im Sinn von „Rettung“, „Bewahrung“ und „Erlösung“ verwendet. Ausschließlich in Jesus Christus findet der Mensch Heil für den Schaden, den die Sünde anrichtet. Das Opfer, das Jesus am Kreuz brachte, ermöglicht die Befreiung von Sünde und die Aufhebung der Trennung von Gott.

Jesus Christus möchte alle erretten – das Heil in Jesus Christus können Lebende und Tote erlangen. Voraussetzung sind der Glaube an Jesus Christus, das Vertrauen in sein Wort, seine Gnade und Liebe, sowie eine demütige, bußfertige Einstellung.

Damit Seelen im Jenseits, die nichts von Jesus Christus und seinem Evangelium erfahren haben und unerlöst sind, das Heil in Jesus Christus erlangen mögen, treten die Glaubenden im Gebet für sie ein: Dies geschieht im persönlichen Gebet und im Gottesdienst zum Totengedenken in dem gemeinsamen Gebet, das der Gottesdienstleiter für die unerlösten Toten spricht.

Im Gottesdienst, den der Stammapostel oder Bezirksapostel durchführt, werden für Seelen im Jenseits die Sakramente gespendet. Vollzogen wird die Sakramentsspendung stellvertretend an zwei Amtsträgern. Dazu bezeugt die Bibel, dass bereits in den ersten christlichen Gemeinden Lebende für Tote getauft wurden.

Üblicherweise sind zu diesen drei besonderen Gottesdiensten im neuapostolischen Kirchenjahr die Apostel der Gebietskirche Süddeutschland in Begleitung des Bezirksapostels. Infolge der mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Infektionsschutz-Maßnahmen war dies erstmals nicht der Fall. Der Bezirksapostel, der den Gottesdienst am 5. Juli 2020 in der Kirche Ingolstadt-Nord durchführte, wurde dazu nur vom zuständigen Apostel Andreas Sargant begleitet.

Foto: © ankiro – stock.adobe.com

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