18.04.2018

Für das Leben

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Jedes Jahr rufen die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland die „Woche für das Leben“ aus. Dabei treten sie miteinander für den Schutz menschlichen Lebens ein.

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In diesem Jahr wurde die „Woche für das Leben“ am 14. April 2018 eröffnet. Sie steht diesmal unter dem Motto „Kinderwunsch – Wunschkind – unser Kind“ und widmet sich dem vielschichtigen Thema der pränatalen Diagnostik. Eine Woche lang, bis zum 21. April 2018, sind in Kirchengemeinden und kirchlichen Institutionen Veranstaltungen vorgesehen, die zum Jahresthema sprechen.

Die Neuapostolische Kirche ist ebenfalls Fürsprecherin des Lebens.

Fürsprecherin des Lebens

Menschliches Leben ist von Gott gegeben und vom Augenblick der Befruchtung an zu achten und zu schützen.

Aus der Sicht des Glaubens ist auch bedeutsam, ab wann menschliches Leben beseelt ist. Da wir Menschen nicht wissen können, wann die Beseelung stattfindet – dies liegt in Gottes Hand –, ist zum größtmöglichen Schutz des beseelten menschlichen Lebens vom frühestmöglichen Zeitpunkt auszugehen: also davon, dass die Beseelung zum Zeitpunkt der Verschmelzung von Samen- und Eizelle stattfindet.

Von Anfang an: Recht auf Schutz

Ausgehend vom Gedanken, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle beginnt, erklärt die Neuapostolische Kirche: „Bereits die befruchtete Eizelle ist individuelles Leben, das ein Recht auf Schutz genießt.“

In einer im März 2014 publizierten Erklärung der Neuapostolischen Kirche International werden zur Pränataldiagnostik und zur Präimplantationsdiagnostik ethische Aspekte diskutiert, die Grenzen der pränatalen Diagnostik aufgezeigt, die Stellungnahme der Neuapostolischen Kirche zusammengefasst sowie – im Anhang – Methoden der Pränataldiagnostik kurz dargestellt.

In der Kurzaussage der Neuapostolischen Kirche zur Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik heißt es:

„Pränataldiagnostik, welche die Entwicklung des neuen Lebens sichert bzw. fördert, ist eine wertvolle medizinische Errungenschaft. Methoden, die die ungestörte Entwicklung dieses Lebens beeinträchtigen oder gar verhindern würden, sollen aus Sicht der Kirche vermieden werden.

Die Entscheidung für oder gegen eine pränatale Diagnostik liegt in der Verantwortung der Eltern. Maßgeblich aus der Sicht des Glaubens ist die Annahme des neuen Lebens, selbst dann, wenn die durchgeführten Untersuchungen eine zukünftige Beeinträchtigung des Kin-des wahrscheinlich machen oder gar belegen.

Krankes Leben auszusondern und zu töten ist nicht im Sinn christlicher Ethik. Deshalb lehnt die Neuapostolische Kirche Präimplantationsdiagnostik ab.“

Unter „Ethik und Medizin“ finden Sie in unserer Rubrik „Wofür wir stehen“ zu solchen Themen weitere Hinweise aus Sicht der Kirche. Die ausführlichen offiziellen Stellungnahmen sind auf der Webseite der Neuapostolischen Kirche International publiziert.

Was sagt der Katechismus dazu?

„Das Leben ist von Gott gegeben. Er allein ist Herr über Leben und Tod. Insofern steht es keine Menschen zu, Menschenleben zu beenden. … Das Gebot, nicht zu töten, umfasst zugleich den Auftrag, menschliches Leben zu schützen und zu bewahren.“ So heißt es in Kapitel 5.3.6.3 des Katechismus der Neuapostolischen Kirche zur „Bedeutung des fünften Gebots heute“.

Und in Kapitel 5.3.6.4, das „Einzelfragen zum fünften Gebot“ kurz beleuchtet, wird erklärt: „Alle Einzelfragen sind unter dem Gedanken, dass Gott die Quelle allen Lebens ist, zu beantworten. Er ist die Autorität, in deren Händen Anfang und Ende des menschlichen Lebens liegen. Es steht dem Menschen nicht zu, diese göttliche Ordnung zu verletzen.“

Die Schwere der Schuld Gott gegenüber, die sich aus einem Verstoß gegen das fünfte Gebot ergibt, kann unterschiedlich sein – Gott allein bemisst sie. Im Gegensatz zur Sünde ist Schuld relativierbar (siehe Katechismus-Kapitel 4.3).

Was zum fünften Gebot in dem 2015 erschienenen „Katechismus der Neuapostolischen Kirche in Fragen und Antworten“ ausgeführt wird, zitieren wir nachstehend:

329. Wie lautet das fünfte Gebot?

„Du sollst nicht töten.“

330. Was bedeutet das fünfte Gebot?

Das Leben ist von Gott gegeben. Er allein ist Herr über Leben und Tod. Es steht niemandem zu, Menschenleben zu beenden.

331. Welche Bedeutung hat das fünfte Gebot im Alten Testament?

Die wörtliche Übersetzung des Gebots aus dem hebräischen Text heißt: „Du sollst nicht morden.“ Demnach untersagte das fünfte Gebot das eigenmächtige Töten von Menschen. Es bezog sich ausdrücklich nicht auf Kriegsdienst und Todesstrafe.

332. Welche Bedeutung hat das fünfte Gebot im Neuen Testament?

Jesus beschränkte die Beachtung dieses Gebotes nicht auf die buchstabengemäße Erfüllung. Schwerpunkt für ihn war die innere Haltung, die Gesinnung des Menschen.

Deshalb sagte er: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt ist: ‚Du sollst nicht töten‘; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein. Ich aber sage euch: Wer mit seinem Bruder zürnt, der ist des Gerichts schuldig“ (Matthäus 5,21.22). In 1. Johannes 3,15 heißt es ergänzend: „Wer seinen Bruder hasst, der ist ein Totschläger“.

333. Welche Bedeutung hat das fünfte Gebot für uns heute?

Anfang und Ende des menschlichen Lebens liegen allein in Gottes Hand. Nur er ist Herr über Leben und Tod.

Auch wenn heute auf Erden vielfach Gewalt herrscht und viele Menschen das Leben anderer nur noch gering achten, gilt das Gebot unverändert. Es umfasst – neben dem Verbot, menschliches Leben zu beenden – zugleich den Auftrag, menschliches Leben zu achten, zu schützen und zu bewahren.

Jeder Verstoß gegen das fünfte Gebot ist Sünde. Die sich daraus ergebende Schuld Gott gegenüber kann unterschiedlich sein.

334. Verstößt ein Schwangerschaftsabbruch gegen das fünfte Gebot?

Ja. Ungeborenes Leben ist zu achten und zu schützen, denn es ist davon auszugehen, dass vom Augenblick der Zeugung an von Gott gegebenes menschliches Leben vorliegt.

335. Fällt eine Selbsttötung unter das fünfte Gebot?

Ja, denn es wird von Gott gegebenes Leben beendet.

336. Ist Töten in Notwehr ein Verstoß gegen das fünfte Gebot?

Ja, auch das Töten in Notwehr verstößt gegen das fünfte Gebot.

337. Was gilt für das Töten im Krieg?

Töten im Krieg ist ein Verstoß gegen das fünfte Gebot. Aus dem Gebot folgt für den Einzelnen die Verantwortung, das Töten möglichst zu vermeiden. Im Einzelfall kann es sein, dass aus der Handlungsweise kaum Schuld Gott gegenüber entsteht.

338. Ist Sterbehilfe eine Übertretung des fünften Gebots?

Wer aktive Sterbehilfe leistet – das heißt, wer Handlungen vornimmt, die zum Tod eines Sterbenden führen –, übertritt das fünfte Gebot.

Passive Sterbehilfe – also die Unterlassung von Maßnahmen, die das Leben verlängern – wird unter strengen Voraussetzungen nicht als Übertretung des fünften Gebots gesehen. Die Entscheidung über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen obliegt zunächst dem Patienten selbst. Bei fehlender Willensbekundung soll diese Entscheidung in Absprache zwischen den Ärzten und den Angehörigen einzig unter verantwortungsbewusster Würdigung der Interessen des Sterbenden getroffen werden.

339. Wie ist aus Sicht des fünften Gebots die Todesstrafe zu bewerten?

Es steht keinem Menschen zu, Menschenleben zu beenden. Insofern verletzt der Vollzug der Todesstrafe die göttliche Ordnung. In der Todesstrafe erkennt die Neuapostolische Kirche zudem kein geeignetes Mittel zur Abschreckung und zum Schutz der Gesellschaft.


Den „Katechismus in Fragen und Antworten“ veröffentlichen wir nach und nach in thematischen Blöcken unter „Katechismus“ in der Rubrik „Woran wir glauben“.

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