22.05.2020

Ansprache des Bezirksapostels

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Am 21. Mai 2020 erfolgte eine Ansprache des Bezirksapostels an die Gemeindemitglieder in Süddeutschland sowie in den weiteren Gebieten des Bezirksapostelbereichs.

Nach dem Videogottesdienst am 21. Mai (wir berichteten) wandte sich der Bezirksapostel mit einigen Informationen an die Gemeinden in seinem gesamten Arbeitsbereich und speziell an die Gemeinden in Süddeutschland.

Süddeutschland: Schrittweise Wiederaufnahme der Gottesdienste

Bezüglich Süddeutschland ging es um die Möglichkeit, dass ab 3. Juni 2020 wieder Gottesdienste in den Gemeinden („Präsenzgottesdienste“) gefeiert werden können.

Nach Wochen, in denen wegen der Schutzmaßnahmen angesichts der COVID-19-Pandemie nur sonntags zentrale Gottesdienste stattfanden, gesendet aus einer leeren Kirche per Internet-Livestream und Telefonübertragung, freuen sich die Gläubigen, wieder Gottesdienst in der Gemeinschaft ihrer Gemeinde zu erleben.

Doch bat der Bezirksapostel um Verständnis für die schrittweise Wiederaufnahme der Gottesdienste – so wie das vor Ort möglich sei („es wird nicht überall in gleicher Weise möglich sein“), da wegen der Schutzmaßnahmen ein erheblicher Aufwand in den Gemeinden damit verbunden sei.

Angebot der Videogottesdienste bleibt

„Solange ein regulärer Gottesdienstbetrieb auf Gemeindeebene nicht flächendeckend möglich sein wird, werden weiterhin Videogottesdienste angeboten“, erklärte der Bezirksapostel.

Niemand solle sich verpflichtet fühlen, die „Präsenzgottesdienste“ von Anfang an zu besuchen, vielmehr gelte es, verantwortungsvoll und vernünftig zu handeln. So sollten Amtsträger und Glaubensgeschwister, die zu Risikogruppen zählen, weiterhin das Angebot der sogen. Videogottesdienste nutzen.

Diese werden sonntags zentral durchgeführt und können per Internet-Livestream über den YouTube-Kanal der Gebietskirche oder per Telefonübertragung mitgefeiert werden.

Ein bedeutendes Element im kirchlichen Infektionsschutzkonzept bilden die behördlichen Auflagen zum Mindestabstand. Daraus resultiert die Aufnahmekapazität von Gottesdienstteilnehmern im Kirchengebäude. Eine Folge ist, dass spontane Gottesdienstbesuche in einer beliebigen Gemeinde nicht ohne Weiteres möglich sind – ist die maximale Teilnehmeranzahl erreicht, kann kein weiterer Zutritt gestattet werden.

So wies der Bezirksapostel darauf hin, dass Urlauber gebeten sind, das Angebot der Videogottesdienste wahrnehmen, da in den süddeutschen „Urlaubsgemeinden“ wegen der Abstandsregeln nicht genügend Platz zur Verfügung steht.

Gottesdienste mit Feier des Heiligen Abendmahls

Ab 21. Juni 2020 sollen in den süddeutschen Gemeinden wieder Gottesdienste mit dem zentralen gottesdienstlichen Ereignis, der Feier des Heiligen Abendmahls, möglich sein. Die Möglichkeit, wieder vollumfängliche Gottesdienste zu erleben, ist ein hohes Gut – und doch sei es sinnvoll, sagte der Bezirksapostel, damit etwas langsamer zu beginnen. Dies sei auch die Einschätzung der beratenden Mediziner.

In diesem Zusammenhang erwähnte er, dass die Hygiene- und Abstandsregeln angesichts des sich verändernden Infektionsgeschehens ständig geprüft und ggf. angepasst werden. Die Amtsträger, insbesondere die Vorsteher der Gemeinden und Kirchenbezirke, werden über die kircheninterne Kommunikationsplattform darüber auf dem Laufenden gehalten.

Alle übergemeindlichen Aktivitäten sind bis auf Weiteres ausgesetzt.

Weitere Gebietskirchen im Bezirksapostelbereich

Die Wiederaufnahme der „Präsenzgottesdienste“ in den betreuten Gebietskirchen erfolgt nach den Vorgaben der offiziellen Stellen und je nach den örtlichen Gegebenheiten. Dies gilt auch für alle weiteren kirchlichen Aktivitäten.

Eindringlich appellierte der Bezirksapostel, die behördlichen Maßgaben ernst zu nehmen und auf die Abstands- und Hygieneregeln zu achten.

Die Entscheidung bezüglich der Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Gemeinden sowie bezüglich der Abendmahlsfeiern legte der Bezirksapostel in die Hände der länderverantwortlichen Apostel („Lead Apostles“) bzw. der länderverantwortlichen Amtsträger. Er betonte, dass sich daran alle Amtsträger und Glaubensgeschwister zu halten haben.

Gottesdienst mit dem Stammapostel

Am Sonntag, 28. Juni 2020, wird Stammapostel Jean-Luc Schneider in der Kirche Karlsruhe-Mitte einen Gottesdienst durchführen, in dem Apostel Herbert Bansbach (Apostelbereich Karlsruhe) in den Ruhestand tritt und als sein Nachfolger Bischof Martin Rheinberger das Apostelamt empfängt.

Der Bezirksapostel kündigte an, dass dieser Gottesdienst – wie der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt – per Internet-Livestream in seinem gesamten Arbeitsbereich übertragen wird.

Es sei vorgesehen, in diesem Gottesdienst in der Gemeinde in Karlsruhe-Mitte das Heilige Abendmahl zu feiern. Alle per Internet-Livestream oder Telefonübertragung verbundenen Teilnehmer an dem Gottesdienst würden das Heilige Abendmahl nicht feiern. „Heiliges Abendmahl erfordert Gemeinschaft“, erklärte der Bezirksapostel und erinnerte an die Ausführungen des Stammapostels, die Spendung dieses Sakraments nicht einfach pragmatisch nach aktuellen Bedürfnissen zu gestalten. „Ihm und mir ist es ein großes Bedürfnis, dass wir das respektieren.“

Unter Verweis auf Art. 7 des Glaubensbekenntnisses hatte der Stammapostel gesagt: „Wir müssen Christi Leib essen und sein Blut trinken, indem wir in würdiger Weise die Hostie empfangen, die von einem priesterlichen Amt ausgesondert und dargereicht wird.“

Die komplette Ansprache von  Bezirksapostel Michael Ehrich findet sich auch als Videoclip in unserer Mediathek.

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