29.03.2021

100 Jahre Körperschaftsrechte

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Am 29. März 2021 hat die Neuapostolische Kirche Süddeutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Jubiläum: Vor 100 Jahren wurden der Kirche im damaligen Freistaat Baden die Körperschaftsrechte verliehen.

  • Verfassung der Neuapostolischen Kirche im Freistaat Baden
    < Verfassung der Neuapostolischen Kirche im Freistaat Baden >
  • Bezirksapostel Hartmann (Mitte) und Stammapostel J.G. Bischoff (rechts) 
1935 in Mannheim
    < Bezirksapostel Hartmann (Mitte) und Stammapostel J.G. Bischoff (rechts) 1935 in Mannheim >
  • Das Kirchengebäude der Gemeinde Karlsruhe-Mitte heute
    < Das Kirchengebäude der Gemeinde Karlsruhe-Mitte heute >

Die Körperschaftsrechte wurden aufgrund der am 19. Juni 1920 aufgestellten und beim Staatsministerium eingereichten „Verfassung der Neuapostolischen Kirche im Freistaat Baden“ verliehen.

In der auf 5. April 1921 datierten Verlautbarung des damals sogen. Ministeriums des Kultus und Unterrichts heißt es: „Das Staatsministerium hat mit Entschließung vom 29.3.1921, Nr. 6501, die Neuapostolische Kirche im Freistaat Baden gemäß § 18, Absatz 4, der badischen Verfassung als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.“

In Baden war damals Bischof Karl Hartmann tätig, der 1924 zum Bezirksapostel für Baden ordiniert wurde.

Den sogen. Apostelbezirk Frankfurt, zu dem u.a. die Gemeinden in Baden, Bayern und Württemberg gehörten, leitete Johann Gottfried Bischoff, der zu jener Zeit Stammapostelhelfer war. Er hatte sich auch um die Verfassung der Neuapostolischen Kirche in Baden sehr verdient gemacht. Verfassungsgemäß war er der Kirchenpräsident; Bischof Hartmann, seit 1911 in Karlsruhe ansässig, war Schriftführer; weitere Mitglieder des Landesvorstands waren zwei Bezirksälteste.

Die Kirche hatte in Baden damals 20 Gemeinden mit 2421 Mitgliedern.

Aus der Chronik der rechtlichen Anerkennung

Im deutschen Kaiserreich unterlagen die Gemeinden der Rechtsordnung des jeweiligen deutschen Staates, in dem sie sich befanden. Die kleineren christlichen Gemeinschaften galten als Sekten.

Waren sie Verein ohne Eintrag ins Vereinsregister – was damals die meisten neuapostolischen Gemeinden betraf –, besaßen sie keine Rechtsfähigkeit. Dies wirkte sich zum Beispiel dahingehend aus, dass Gebäude für Versammlungsstätten nicht durch die jeweilige Gemeinde, sondern durch Privatpersonen erworben, umgestaltet und verwaltet werden mussten.

Den neuapostolischen Gemeinden in Bayern wurde 1906 durch Zulassung als „Privatkirchengesellschaft“ die freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet. Damit war ihnen ein Mindestmaß rechtlicher Anerkennung als Kirche gewährt.

Die 1919 in Kraft getretene Verfassung der Weimarer Republik bedeutete die Trennung von Staat und Kirche (keine Staatskirche) und gewährleistete gemäß Artikel 137 „die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften“ – der Zusammenschluss zu Gemeinden unterlag also keinen Beschränkungen. Die Verfassung bewahrte die Rechte der etablierten großen christlichen Kirchen und ermöglichte den anderen Religionsgemeinschaften ähnliche Rechte, wenn sie „durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten“ würden.

Damit erwarben sie „die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes“. Das bedeutete, dass nun kircheneigene Grundstücke erworben und Gotteshäuser gebaut werden konnten.

Mit dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts – der die Anerkennung der Religionsgemeinschaften als Faktor im öffentlichen Leben und generell einen Gewinn an Ansehen bedeutete – waren sie u.a. „berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben“.

Von diesem Recht – das die neuapostolischen Gebietskirchen in Deutschland auch heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts haben – machte man keinen Gebrauch. Bis heute gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, der sowohl die Finanzierung als auch das Engagement in der Kirche betrifft.

Aus der süddeutschen Kirchengeschichte

Anlässlich des Jubiläums erhalten Sie nachstehend Einblick in die Anfangszeit der heutigen Neuapostolischen Kirche Süddeutschland:

Erste Gemeinden

Im Gebiet der heutigen Neuapostolischen Kirche Süddeutschland entstanden während der Amtszeit des 1888 ordinierten Apostels Georg Gustav Adolf Ruff über 30 blühende Gemeinden.

Die erste Gemeinde im Landesteil Baden wurde im Mai 1896 in Schopfheim gegründet. Dies gilt auch für die erste Gemeinde in Bayern – die Gemeinde Augsburg (Stettenstraße) wurde ebenfalls im Mai 1896 gegründet. Im Oktober desselben Jahres folgte die Gründung der ersten Gemeinde in Württemberg, in Tailfingen (heute Albstadt).

In den Jahren 1896/1897 entstanden kurz hintereinander weitere Gemeinden: noch im Jahr 1896 in Esslingen-Sulzgries, Stuttgart und Geislingen-Altenstadt, bald darauf in Albstadt-Ebingen, Heilbronn-Böckingen, Vaihingen-Horrheim, Ulm und anderen Orten in Baden-Württemberg sowie in Bayern.

Süddeutsche Gemeinden im Apostelbezirk Frankfurt

Als Nachfolger des Apostels Ruff wurde Johann Gottfried Bischoff am 12. August 1906 zum Apostel ordiniert und mit der Leitung des Apostelbezirks Frankfurt a.M. beauftragt. Es zählten dazu die Gemeinden in Hessen, Württemberg, Bayern, der Pfalz und der nördlichen Hälfte von Baden.

Bald entwickelten sich größere Kirchenbezirke.

Nach dem Tod des Apostels Friedrich Bock am 27. Juni 1914, der die damals 61 Gemeinden in der Schweiz, in Frankreich, Elsass-Lothringen und einem Teil von Baden betreut hatte, wurden auch diese dem Bezirksapostel Bischoff anvertraut. Als er 1916 durch die Ordination des Apostels August Hölzel davon wieder entlastet wurde, blieben die Gemeinden in Baden in seinem Arbeitsbereich.

Aufteilung der Arbeitsbereiche: Baden und die Pfalz, Württemberg und Bayern

Die Kirchenbezirke wuchsen. So wurden am 28. Juli 1924 die beiden größeren Teile des Apostelbezirks Frankfurt, Württemberg mit Bayern und Baden mit der Pfalz, als selbständige Arbeitsbereiche abgetrennt; Karl Gutbrod und Karl Hartmann empfingen das Bezirksapostelamt.

Als Arbeitsbereich „Karlsruhe“ erhielt Bezirksapostel Hartmann die Gemeinden von Baden mit der bayerischen Pfalz und dazu einige Gemeinden in Südhessen zugewiesen. Wirkungsbereich von Bezirksapostel Gutbrod war der Apostelbezirk „Heilbronn“ mit den Gemeinden von Württemberg und Bayern.

Einen Überblick über den weiteren Fortgang der Kirchengeschichte in Süddeutschland erhalten Sie hier.

Foto mit Bezirksapostel Hartmann: © Zentralarchiv der NAK Westdeutschland

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